Landesgericht für Zivilrechtssachen
Geschichte
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde am 1. Jänner 1898 zu einem eigenständigen Gericht, jedoch wurden die Teile des Landesgerichts (Landesgericht in Strafsachen und Landesgericht in Zivilrechtssachen) weiterhin einheitlich geführt. Zu diesem Zeitpunkt war es im Justizpalast untergebracht gewesen. Das Gericht war für Personenangelegenheiten, die gemäß Geo 1853 § 3 und 4 nicht dem Bezirksgericht zugewiesen werden konnten. Im Archivbestand befinden sich Fideikommisse und Scheidungsakten. Das Gericht hatte zudem ein Grundbuchamt und war für jene Angelegenheiten des unbeweglichen Gutes, für die das öffentliche Buch beim Landesgericht geführt wurde. Dazu kamen auch alle Angelegenheiten für Güterkomplexe, die sich über mehrere Sprengel erstreckten, bis zur Eröffnung einer Einlage bei einem Bezirksgericht.
Seit Jänner 1922 war es zudem auch zuständig für das Burgenland (B 18). Vom 18. Juli 1927 bis 16./18. November 1931 wurde es aufgrund des Justizpalastbrandes in das Ausweichquartiert in der Herrengasse 17 (Landhausgasse 2-4, Bankgasse 3) untergebracht. Danach war es wieder im Justizpalast untergebracht. Mit dem 1. Mai 1939 kam es dann zur Vereinigung aller Gerichtshöfe I. Instanz in Wien zum Landgericht Wien (siehe Landgericht Wien) (RGBl 751). Der Sitz des Präsidiums war weiterhin im Justizpalast. Die Vereinigung betraf das Landesgericht für Zivilrechtssachen, das Landesgericht für Strafsachen I und II, das Handelsgericht und den Jugendgerichtshof. Am 1. März 1940 wurde die Führung der Grundbücher an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt) abgegeben (R 301). Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Ende April 1945 wurde das Landesgericht für Zivilrechtssachen wiedererrichtet und verblieb weiter im Justizpalast. Am 1 Oktober 1945 wurde der Sprengel wieder auf das gesamte Burgenland ausgeweitet (St 175). Zwischen Juli 1945 und 28. Februar 1949 war das Landesgericht für Zivilrechtssachen zudem zuständig für den Sprengel des KG Korneuburg. Die Rückstellungskommission war ebenfalls Teil des Landesgericht für Zivilrechtssachen und wurde im Jahr 1947 errichtet (B54). Im Laufe der Jahre wechselte jedoch die Unterbringung mehrmals bevor sie wieder in den Justizpalast zurückgeführt wurde. Mit den zuvor erlassenen Rückstellungsgesetzen, welche die Vermögensverschiebungen während der NS-Zeit, rückgängig machen sollten (Restitutionsbestrebungen) wurde beschlossen dafür eine eigene Instanz zu schaffen, nämlich die zuvor erwähnte Rückstellungskommission.
Die erstinstantzlichen Senatsabteilungen 47 bis 49 wurden aufgrund des Platzmangels im Justizpalast am 3. und 7. Dezember 1949 an den Hernalser Gürtel verlegt. Danach übersiedelten diese Abteilungen vom 14. bis 16. Jänner 1952 in das „Graue Haus“, wo sich zuvor Abteilungen des Landesgerichts für Strafsachen befanden. Am 17. April 1951 wurden die Rechtsmittelsenate 43 und 44 in den 3 Stock des Amtsgebäudes am Mittersteig verlegt. Im September 1955 wurde schließlich beschlossen, dass die Senatsabteilungen 47 bis 49 in das Gebäude in der Angeligasse übersiedelten. Am 28 März 1963 wurde der Rechtsmittelsenat 41 inklusive Geschäftsabteilung in das Gerichtsgebäude Riemergasse 4 verlegt, aufgrund einer erneuten Raumnot im Justizpalast. Von Juli bis September 1971 wurden die dislozierten Abteilungen in der Riemergasse wieder zurückgeführt. Die Expositur in der Angeligasse wurde jedoch bis Ende 1986 weiterbetrieben. Am 1. Jänner 1957 kam es zu Sprengeländerungen, bei denen die Stadtgrenzen angepasst wurden (B 246/56). Ein Jahr danach, am 1. Jänner 1958 wurde die Nordgrenze angepasst (B 91/93). Dabei wurden die Gemeinden Gerasdorf und Seyring aus dem Bezirk Mistelbach ausgeschieden. Sie wurden wieder dem Bezirk Wien-Umgebung zugewiesen. Das Gericht in Klosterneuburg war für diese Gemeinden wieder zuständig. Durch die Errichtung des Landesgerichts Eisenstadt, fiel die Zuständigkeit mit 1. Jänner 1959 für das Burgenland weg (B 269/58). Am 1. Jänner 1997 wurde der Zuständigkeitsbereich auf das Stadtgebiet weiter beschränkt (B 91/93). Vom 2. Jänner 2002 bis 22. April 2007 wurde das Gericht am Schwarzenbergplatz 11 aufgrund von Sanierungsarbeiten im Justizpalast, untergebracht.
Zuständigkeiten
1. Jänner 1898: Eigenständiges Gericht vom Landesgericht Wien ausgehend für Personenangelegenheiten, die nicht Bezirksgerichte zugewiesen wurden; Grundbuchamt für jene Angelegenheiten des unbeweglichen Gutes, für die das öffentliche Buch beim Landesgericht geführt wurde; Angelegenheiten für Güterkomplexe, die sich über mehrere Sprengel erstreckten
Jänner 1922: Erweiterung der Zuständigkeit auf das Burgenland
1. Mai 1939: Vereinigung mit dem Handelsgericht, Jugendgerichtshof, Landesgericht für Strafsachen I und II
1. März 1940: Abgabe der Grundbücher and das Amtsgericht Wien (Innere Stadt)
Ende April 1945: Wiedererrichtung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen
1. Oktober 1945: Ausweitung des Sprengels auf das Burgenland
1947: Errichtung der Rückstellungskommission
Juli 1945 bis 28. Februar 1949: Ausweitung der Zuständigkeit auf den Sprengel des KG Korneuburg
1. Jänner 1957: Anpassung der Sprengel an die Stadtgrenze
1. Jänner 1958: Anpassung der Sprengel an die Nordgrenze
1. Jänner 1959: Zuständigkeit für Burgenland an das Landesgericht Eisenstadt abgegeben
1. Jänner 1997: Weitere Beschränkung auf das Stadtgebiet
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)