Landgericht Wien
Geschichte
Am 1. Mai 1939 (nach der Annexion Österreichs) erfolgte die Zusammenfassung des in Österreich bestandenen Handelsgerichts, der Landesgerichte und des Jugendgerichtshofs im Sinne der nationalsozialistischen Rechtspflege.
Das Landgericht bestand vom 1. Mai 1939 bis Ende April 1945. Es wurde durch die Vereinigung der Landesgerichte für Strafsachen I und II und dem Jugendgerichtshof und Handelsgericht, sowie dem Landesgericht für Zivilrechtssachen geschaffen. Am 1. Jänner 1940 kam es zur Anpassung des Sprengels aufgrund der erfolgten staatlichen Gliederung aus dem Jahr 1938. Dabei kam es zur Schaffung von Groß-Wien und die Auflösung des Burgenlandes. Der Sitz des Präsidiums war weiterhin im Justizpalast. Am 1. März 1940 wurde die Führung der Grundbücher, welche mit dem Landesgericht für Zivilrechtssachen übernommen worden waren, an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt) abgegeben (R 301). Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Ende April 1945 wurde das Landesgericht für Zivilrechtssachen und das Landesgericht für Strafsachen wiedererrichtet.
Zuständigkeiten
- 1. Mai 1939: Aktivierung durch Zusammenführung des Jugendgerichtshof, Handelsgericht, Landesgericht für Strafsachen I und II und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen.
- 1. Jänner 1940: Anpassung des Sprengels
- 1. März 1940: Abgabe der Grundbücher an das Amtsgericht Wien (Innere Stadt)
- Ende April 1945: Auflösung des Landgerichts Wien und Wiedererrichtung der zuvor bestehenden Gerichte
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)