Matura

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Matura, auch Reifeprüfung, früher Maturitätsprüfung. Wird nach erfolgreichem Abschluss einer höheren Schule abgelegt, besteht in der Regel aus schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen und berechtigt in Österreich zumeist ohne weitere Aufnahmetests zum Universitätsstudium. Die Matura wurde 1849 auf der Grundlage des von Franz Serafin Exner und Hermann Bonitz verfassten „Entwurfs der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich" geschaffen („Organisationsstatut"). Durch die Angliederung der „Philosophischen Studien" erhielt das Gymnasium dieses Entwurfs acht Jahrgänge, die mit der Maturitätsprüfung abschlossen. Die Reform der Realschulen brachte erst 1869 einen Realschulabschluss mit Matura. Mädchen wurden ab 1878 zur Matura an Gymnasien zugelassen; in der Folgezeit gliederte das Unterrichtsministerium die höhere Frauenbildung in das Mittelschulwesen ein. Die sechsklassigen Mädchenlyzeen erhielten 1912 ein neues Statut und wurden nach dem Muster der Knabenschulen in achtklassige Mittelschulen umgewandelt. 1908 erschienen neue Verordnungen über Prüfen und Klassifizieren sowie eine Neuordnung der Reifeprüfung; 1924 umfasste die Matura auch eine schriftliche Hausarbeit, deren Thema der Prüfling selbst wählte; die mündliche Prüfungen wurden auf zwei reduziert. Nach 1939 wurden die höheren Schulen immer stärker in den Dienst des Militarismus und des Kriegs gepresst, zahlreiche Schüler gingen ohne eigentliche Matura (jedoch mit „Reifeklausel") von den Oberstufenklassen direkt in den Kriegsdienst. Bei Kriegsende knüpfte man an die Lehrpläne von 1935 an. Die Formen der Matura (auch für politisch und "rassisch" Geschädigte sowie für Kriegsteilnehmer) wurden von Jahr zu Jahr neu geordnet. Für jene Schüler, die im Schuljahr 1992/1993 die achte Klasse besuchten, kamen erstmals neue Bestimmungen zur Anwendung. Jeder Prüfungskandidat hat sieben Teilprüfungen (teils schriftliche, teils mündliche) in mindestens vier verschiedenen Prüfungsgebieten abzulegen. Verpflichtend sind schriftliche Klausurarbeiten in Deutsch, einer Fremdsprache und in Mathematik. Für die mündliche Matura ist eine Fremdsprache als Prüfungsgegenstand zu wählen. Eine Fachbereichsarbeit (schriftliche Hausarbeit, 20-25 Seiten), die der Schüler während des ersten Semesters der achten Klasse verfasst, ersetzt die vierte Klausurarbeit und tritt an die Stelle einer Schwerpunktprüfung bei der mündlichen Schlussprüfung.


Literatur

  • 100 Jahre Unterrichtsministerium 1848 - 1948. Festschrift des Bundesministeriums für Unterricht in Wien. Wien: Österreichischer Bundesverlag 1948, S. 114 ff.
  • Maturareform konkret. Informationen zur AHS-Reifeprüfung. Faltprospekt BMUK [1992]