Mautamt
Die Stadt Wien verfügte über mehrere Mautämter. Man unterschied zwischen Stadtmaut und Wassermaut. Das Hauptamt war die Stadt Wienerische Rothenturmmaut, welcher alle Stadtmautbeamte unterstanden. Sie befand sich von 1529 bis 1672 im Waaghaus, danach beim Roten Turm. Die Hauptmaut (Pfundmaut, Wagenmaut) war für die Ausfuhr von Waren zuständig. Das Personal bestand in der frühen Neuzeit aus zwei Mauthandlern und zahlreichen Mautbeschauern. 1807 führte ein Einnehmer, ein Gegenhandler, und drei Kollektanten ihren Dienst aus.
Die Einfuhr der Waren wurde durch die Burgmaut (Tormaut) geregelt. Diese Pflaster- oder Stadtmaut wurde am Rothenturm, an der Schlagbrücke, an den Stadttoren, bei der steinernen Brücke und am Schweingriß eingehoben. Je ein Einnehmer war bei den Stadttoren vor Ort. Die Mauten der Abgaben für Wareneinfuhr und Warenausfuhr bei den Stadttoren wurden von landesfürtlichen Behörden und dem städtischen Mauthaus zusammen verwaltet. Die Einnahmen der Burgmaut kamen ganz der Stadt zu Gute. Als innerer Zoll wurde die Pflastermaut vom Metzenleihamt eingehoben und für die Straßenpflasterung von der Stadt verwendet.
1818 scheint das Mautamt im Schematismus nicht mehr auf.
Literatur
- Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 74
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 133-135