Meier

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Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Letzte Änderung am 3.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri

Ausgehend von den Hausmeiern (Lehnwort aus lat. maior domus = Verwalter des Hauses) der fränkischen Könige erfuhr die Bezeichnung "Meier" im Laufe des Mittelalters und der Frühen Neuzeit - je nach Stand des Lehenswesens und der Güterverwaltung - sehr verschiedene Bedeutungen, in denen sich der Übergang von grundherrlicher zu politischer Verwaltung sowie von Grundabhängigkeit zu freiem Bauerntum widerspiegeln. Entsprechend vielfältig zeichnet sich auch der Fundus an regional und zeitlich unterschiedlichen alternativen Bezeichnungen und Komposita.

Zunächst die Bezeichnung für einen Amtsträger (Amtmann) eines adeligen oder geistlichen Grundherrn, der einem Fronhof vorstand, oder allgemeiner für den Verwalter eines landwirtschaftlichen Gutes, wurden ab dem späten Mittelalter auch persönlich freie Bauern als Pächter eines unfreien Bauerngutes "Meier" genannt (vergleiche Geflügelmeier). Auch für Orts- oder Bezirksvorsteher mit Gerichtsbarkeit (vergleiche Vögte, Schultheiße) findet sich die Bezeichnung "Meier". Im Norden und Osten Deutschlands etablierte sich der Begriff ferner als Synonym für einen Wirtschafter auf einem Milchbetrieb (siehe Milchmeier).


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 478 f.
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 86

Weblinks