Mittelalterliche Ämter
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Daten zum Eintrag
Mittelalterliche Ämter. Man unterscheidet:
Ämter der Stadtverwaltung
- Bruckmeister (ab 1439, dem Jahr des Baues der großen Donaubrücke)
- Bürgermeister (urkundlich seit 1282)
- Bürgerspitalmeister
- Grundbuchsherren
- Kirchmeister (St. Stephan, St. Michael, Maria am Gestade)
- Mautverweser
- Pilgramhausverweser (ab 1418)
- Schulmeister (Bürgerschule zu St. Stephan)
- Stadtkämmerer
- Oberkämmerer
- Unterkämmerer
- Stadtrichter (auch Judenrichter, Studentenrichter)
- Stadtschreiber
Ämter der Landesverwaltung
- Forstmeister
- Hansgraf
- Hubmeister (bis 1403/1404 oberster Amtmann, bis 1498 Hubmeister, ab 1498 Vizedom)
- Münzanwalt und Münzmeister (beide bis zur Abschaffung der Hausgenossen 1522)
Dazu kam der vom Landesfürsten ernannte, jedoch von der Stadt bezahlte Stadtanwalt, ein Kontrollorgan des Landesfürsten im Stadtrat. Außerdem gab es als landesfürstliche Erbämter (von Adeligen bekleidete Ehrenämter, Hofämter) den
- Kämmerer
- Marschall
- Schenk
- Truchsess.
Auch die Grundherren richteten zur Verwaltung ihrer Besitztümer Ämter ein (Amthof).