Münzanwalt

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von 1349
Nachweisbar bis 1522 JL
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Mittelalter, Frühe Neuzeit
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 30.11.2023 durch WIEN1.lanm08uns


Münzanwalt, ein ab 1349 nachweisbares Amt. Der Münzanwalt fungierte als Vertrauensmann des Landesfürsten in der Wiener Münzstätte (ähnlich dem Stadtanwalt im Wiener Rat) und kontrollierte die Tätigkeit des Münzmeisters und der Hausgenossen. Er wurde, wie der Münzmeister, vom Landesfürsten aus dem Kreis der bürgerlichen Oberschicht Wiens bestellt. Mit der Auflösung des Gremiums der Hausgenossen durch Erzherzog Ferdinand am 7. Juni 1522 erlosch auch das Amt des Münzanwalts. In der in ein staatliches Amt umgewandelten Münzstätte fungierte ein Münzwardein als Kontrollorgan gegenüber dem Münzmeister.

Amtsträger

Literatur