Bekanntmachungen fassen im Allgemeinen Schriftstücke der Obrigkeit, wie vom Herrscher oder der Landesregierung, an die Bevölkerung zusammen, welche inhaltlich über einen Sachverhalt informieren, aber keinen verbindlichen Charakter haben. Oft wurden diese Schriftstücke öffentlich an Kirchen- oder Amtsgebäuden ausgehangen oder zudem mündlich verlautbart. Seit der Frühen Neuzeit bis zum Ende der Monarchie 1918 firmierten meherere Schriftstückgattungen als Bekanntmachungen, welchen zum Teil unterschiedliche Aufgaben zukamen.
Kundmachung, Avertissement
Kundmachung steht in der Regel zeitgenössisch synonym für verschiedene Arten von Bekannmachungen, aber wurde auch selbstständig als Titel von Schriftstücken verwendet. In diesem Fall informierten sie, spätestens ab der Zeit des Konstitutionalismus, die Bevölkerung über das Inkraftreten von Gesetzen (formelles Publikationsprinzip). Insbesondere die Landesbehörden verlautbarten Gesetze in Form von Zirkularen oder Kundmachungen. Die Landesstellen mussten dann alle in einem Monat ausgestellten Kundmachungen innert der ersten Hälfte des folgenden Monats mit einem Begleitbericht und einem Verzeichnis zusammen mit jeweils 50 Belegexemplaren Hofkanzlei Allgemeinen Hofkammer senden; militäriusche Anordnungen und Erlässe waren entsprechend an das General-Militärkommando abzugeben.[1] Die Kundmachungen wurden an öffentlichen Plätzen aufgefangen, ehe im 20. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Außenwerbung die Stücke untergingen und auf die Kundmachung per Anschlag verzichtete. Es wurden Pubilkationsorgane, wie das Reichsgesetzblatt geschaffen.[2]
Proklamation, Manifest
Unabhängig von normativen Sachverhalten wendete sich der Herrscher der Funktion als Landesherr bei feierlichen oder auch kritischen Anlassen, wie Revolutionen oder bevorstehenden Kriegen, über Manifeste an die Bevölkerung. Vom Formellen her, ähnelten diese ebenso den Kundmachungen und wurden gedruckt als Flugblatt, Anschlag und Tageszeitungen sowie Amtsblättern veröffentlich. Daneben existierten sogenannten Proklamationen, die im Gegenteil zum Manifest eher eine feststellende Kundmachung mit oft amtlichen Charakter waren. [3]
Nachricht, Unterricht, Ruf
Nachrichten (von dt. Nachrichtung, im 16. bis 18. Jahrhundert Ausdruck für "wonach man sich zu richten hat") waren gedruckte, die Allgemeinheit informierende Schriftstücke, die sich inhaltlich auf bestimmte Gegenstände oder neue Gesetze meist für abgegrenzte Provinzen oder Bezirke bezogen. Von der Form her ähnelten sie den Patenten, wenngleich sie nicht durch den Herrscher sondern die entsprechenden Landesstellen veröffentlich wurden.[4] Öfter informierten sie lediglich über in Kraft getretene Gesetze, die teilweise auch in der Nachricht genannt oder zitiert wurden.
In einigen Fällen wurde am Ende einer Nachricht mit dem Satz "Sage es einer dem anderen" geschlossen: einem Hinweis, dass Mundpropanda durchaus erwünscht war. In diesem Fall wurden betreffende Kundmachung und Avertissements als Ruf bezeichnet.[5]
War der Inhalt von informierenden Schreiben sehr allgemein oder bezog sich auf Handlungsempfehlungen im alltäglichen Leben oder dem gesellschaftlichen Funktionieren wurden die Schriftstücke ähnlich von Verwaltungsinstruktionen mit "Unterricht" überschrieben.
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Sammlungen, Patente
Literatur
- Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften)
- Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820
- Johann Ludwig Ehrenreich von Hans Barth-Barthenheim: Das Ganze der österreichischen politischen Administration. Mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. Wien: Mösle und Braumüller 1838
Einzelnachweise
- ↑ Johann Ludwig Ehrenreich von Hans Barth-Barthenheim: Das Ganze der österreichischen politischen Administration. Mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. Wien: Mösle und Braumüller 1838, S. 9–10
- ↑ Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 179–181
- ↑ Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 183
- ↑ Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820, S. 270-272
- ↑ Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 200