Zirkular

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Zirkular unter Joseph II., welches den sogenannten Stilbruch in der österreichischen Verwaltung einläutete (23. Jänner 1782)
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag Kurrende, Circular, Circulare, Kreisschreiben, Kreisbrief, Rundschreiben
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von 1500
Nachweisbar bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Patent- und Normaliensammlung, Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 23.04.2024 durch WIEN1.lanm08swa
BildnameName des Bildes AT-WSTLA 3.6.A2.1782-01-23.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Zirkular unter Joseph II., welches den sogenannten Stilbruch in der österreichischen Verwaltung einläutete (23. Jänner 1782)

Ein Zirkular (lat. Circulare, pl. Circularia, landschaftlich auch Kurrende) ist eine in Druck erschienene herrschaftliche Willensäußerung (Gesetz, Verordnung, siehe Hofentschließung) in Form eines Dekrets an eine nachgeordnete Dienststelle (z.B. Landesregierung, Kreisämter, aber auch einzelne Amtsträgerinnen und Amtsträger). Der Inhalt war für eine größere Zahl von Empfängern bestimmt und sollte deshalb herumgegeben werden ("zirkulierte").

Die Vorläufer der Zirkulare sind in den handschriftlichen Urkunden des Mittelalters zu suchen, die in diplomatisch-formaler Hinsicht die gesamte Frühe Neuzeit hindurch auch in gedruckter Form ("Generalmandate", "Patente", "Hofdekrete" etc.) weiterlebten. Zunächst überwiegend als repräsentative, großformatige Einblattdrucke in Umlauf gebracht, veränderten sie sich in Form und Aufgabe besonders als Folge der Haugwitz‘schen Reformen unter Maria Theresia stark. Als promulgierende Organe traten nun neben die Hofkanzlei auch nachgeordnete Stellen, wie etwa die Statthaltereien/Gubernien, unter Joseph II. auch das niederösterreichische Appellations- und Criminal-Obergericht, der Magistrat der Stadt Wien und die einzelnen Kreisämter. Neben dem polizeilichen Aufgabenbereich der Kreisämter (Steckbriefe, Markt- und Sanitätswesen) brachten diese aber auch die von der Statthalterei kommenden Landesgesetze und –verordnungen als Zirkulare in Umlauf: Von den Zirkularen der Statthalterei selbst unterscheiden sich diese dann oft nur im Drucksatz, beispielsweise durch charakteristische Aktenzahlen am oberen Rand des Blattes. Gedruckt wurden die Zirkulare der Kreisämter vermutlich von Druckern in den Kreishauptstädten (Krems, St. Pölten, Korneuburg, Traiskirchen bzw. Wien), auch wenn sich dies nicht durch Impressen auf den Drucken belegen lässt.

Obwohl im Geist des Rundschreibens die empfangende Dienststelle die Kenntnisnahme mit Name und Datum prinzipiell zu bestätigen hatte, finden sich in der Praxis kaum handschriftliche Eingangsvermerke auf den erhaltenen Zirkularen, was zusammen mit der auch heute noch großen Häufigkeit von Zirkularen dafür spricht, dass sie einen weitaus größeren Verbreitungsradius hatten als die Amtsverwaltung im engeren Sinn. Bedeutende Sammlungen von Zirkularen finden sich beispielsweise in der Wienbibliothek im Rathaus, wo die Zirkulare in thematisch (nach Regenten bzw. Dienststellen) geordneten und chronologisch sortierten Konvoluten abgelegt sind, und im Wiener Stadt- und Landesarchiv, wo die Ablage einerseits in einer allgemeinen Sammlung, andererseits provenienzbezogen erfolgte.

Quellen in Auswahl

Literatur

  • Josef Pauser / Martin Scheutz / Thomas Winkelbauer [Hg.]: Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.–18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch. Wien [u.a.]: Oldenbourg 2004

Weblinks