Naglergasse 28
1, Naglergasse 28 (Konskriptionsnummer 306), Heidenschuss 1.
Das Haus wird 1437 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. 1490 wurde es dem St. Lorenz-Kloster übergeben, in dessen Besitz es sich bis 1527 befand. Im Jahr 1610 kam es zu einer gerichtlichen Exekution, da auf dem Haus lastende Satzschulden nicht bezahlt worden waren. Da der größte Teil der Verpflichtungen (1205 Gulden) gegenüber dem Bürgerspital bestand, wurde es diesem zugesprochen. 1639 wurde es erneut an Privatpersonen verkauft. In mehreren Grundbucheintragungen ab dem Jahr 1726 wird vermerkt, dass der jeweilige Eigentümer dieses Hauses sowie der Besitzer des benachbarten Hauses Stadt 322 B (Käsehaus; siehe Zum Hahnenbeiß) auf der Schiedmauer nach belieben bauen oder (ab-)brechen durfte, jedoch ohne dem anderen zu schaden. "Und nachdem ein heimbliches Gemach zwischen den Häusern stehet, zu diesem solle jeder Theil seinen Zugang haben, da aber an diesem stuckh was zu bauen oder zu räumen vonnöthen sein wirdt, das solle auf jeder Theil gleichen hergeben beschehen und verrichtet werden."
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 2, 2. Teil. Wien ²1952 (Manuskript im WStLA), S. 340 ff.