Schmelzeinnehmer

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Der Schmelzeinnehmer gehörte zum Personal des Unschlitthandlungsamtes, unterlag als Angestellter des Magistrats jedoch gleichzeitig der Kontrolle der Buchhaltung. Er hatte die Aufsicht über die Schmelzkanzlei und das Personal, das bei der Schmelz gearbeitet hat. Als Schmelzbeamter durfte der Schmelzeinnehmer jedoch keine Gelder empfangen oder ausgeben und hatte daher keine Verrechnungen durchzuführen.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 144-145