Unschlitthandlungsamt
Das Unschlitthandlungsamt wurde 1722 a) zur Aufsicht über die Art des Unschlitts (dies ist ein billiges, tierisches Fett zur Herstellung von Kerzen) und b) zur Beseitigung von Missbräuchen durch Fleischhacker bezüglich des Erzeugerpreises und c) für die stadteigene Versorgung eingeführt. Das Amt lag im Alten Rathaus und war dem Oberkämmerer unterstellt.
In den Folgejahren machte der Magistrat mit dem Unschlittgeschäft große Verluste und verwickelte sich besonders 1799 in hohe Schulden. Durch ein Magistratsdekret von Juni 1811 wurde festgelegt, dass die Einnahme- und Ausnahmerubriken des Unschlitthandlungsamtes genau geklärt werden sollen. Die genannten Rubriken wurden differenziert in bestimmte Einnahmen (zum Beispiel Zahlungen der Seifensieder und Kerzengießer für das Unschlitt) und unbestimmte Einnahmen, sowie bestimmte Ausgaben (zum Beispiel an Fleischer ausbezahlte Gelder für Unschlitt) und unbestimmte Ausgaben (Kanzleirequisiten, Auslagen, Reparaturen et cetera).
Das Personal bestand 1807 aus einem Einnehmer, einem Gegenhandler und einem Amtmanipulanten; direkt an der Unschlittschmelz arbeiteten Schmelzeinnehmer und Schmelzmeister.
Ab 1818 scheint das Unschlitthandlungsamt im Ämterschematismus nicht mehr auf.
Literatur
- Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 73
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 142-145