Schutzsteuer
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Daten zum Eintrag
Die Schutzsteuer war neben der Nahrungssteuer und Tandelmarktsteuer eine besondere Abgabe, mit deren Einhebung und Verrechnung sich das Steueramt befasste, denn die genannten Abgaben waren so genannte kommunale Zuschläge, von welchen besonders der Staat profitierte. Die Schutzsteuer wurde mit einem Beschluss im Juni 1802 festgelegt; Greißler und Fleischselcher hatten diese zu entrichten und wurden dafür aus der Kategorie der Nahrungssteuer gestrichen. Die Steuer wurde von Liquidatoren und Manipulanten eingehoben, die eine zusätzliche Belohnung bekamen.
Literatur
- Elfried Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 60