Senatsrat
Mit Stadtsenats-Beschluss vom 27. März 1923 durfte rechtskundigen und technischen Beamten mit Hochschulbildung in der (damaligen) II. Bezugsklasse auszeichnungsweise der Titel Senatsrat verliehen werden. Unter den Nationalsozialisten stand der Titel nicht in Gebrauch. Aufgrund der Übergangsbestimmung des Besoldungsrechts 1946 (Gemeinderats-Beschluss vom 20. Dezember 1946) konnte einem Obermagistratsrat der Dienstpostengruppe II der Titel Senatsrat verliehen werden (was nach der heute geltenden Besoldungsordnung der Dienstklasse VIII entspricht). Mit der Amtstitel-Verordnung 1981 (Stadtsenat-Beschluss vom 10. November 1981) wurde Senatsrat als Amtstitel für die Dienstklasse VIII festgelegt (ausgenommen Leiter jener Dienststellen [ehemals "Ämter"], für die eigene Amtstitel geschaffen wurden, wie beispielsweise Archiv-, Bibliotheks-, Marktamts-, Museums- oder Veterinäramtsdirektor). Vergleiche Obersenatsrat.