Staatsgründungsdenkmal
48° 11' 16.00" N, 16° 22' 56.00" E zur Karte im Wien Kulturgut
Staatsgründungsdenkmal in 3., Schweizergarten. Das Denkmal, eine Chromnickelstahlkonstruktion, wurde zur Erinnerung an das Werk Karl Renners geschaffen und symbolisiert die Begründung der Österreichischen Republik 1918 und ihre Wiedererstehung 1945. Das Denkmal wurde am 25. Oktober 1966 errichtet und in die Obhut der Gemeinde Wien übernommen. Es ist ein Werk von Bildhauer Heinrich Deutsch und Architekt Berthold Gabriel.
Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurden in der unmittelbaren Nähe des Denkmals neun erläuternde Steintafeln angebracht.
Die Tafel trägt die Inschrift:
"Proklamation
über die
Selbständigkeit (sic!)
Österreichs
vom
27 April 1945
Art. I. Die demokratische
Republik Österreich
ist wiederhergestellt
und im Geiste der Ver-
fassung von 1920 ein-
zurichten.
Art. II. Der im Jahre
1938 dem Öster-
reichischen Volke
aufgezwungene
Anschluss ist
null und nichtig.
Art. III. Zur Durchführung dieser Erklärung wird
unter Teilnahme aller antifaschistischen Partei-
richtungen eine provisorische Staatsregierung
eingesetzt und vorbehaltlich der Rechte der
besetzenden Mächte mit der vollen Gesetzgebung
ungs- (sic!) und Vollzugsgewalt betraut.
Art. IV. Vom Tage der Kundmachung dieser
Unabhängigkeitserklärung sind alle von
Österreichern dem deutschen Reiche und
seiner Führung geleisteten militärischen
dienstlichen oder personellen Gelob-
nisse nichtig und unverbindlich.
Art. V. Von diesem Tage an
stehen alle Österreicher
wieder im Staatsbürger-
lichen Pflicht- und Treue-
verhältnis zur Republik
Österreich.
In Pflichtgemäs-
ser Erwägung
des Nachsatzes
der erwähnten
Moskauer Kon-
verenz, der lautet:
Jedoch wird Österreich darauf aufmerksam gemacht,
dass es für die Beteiligung am Kriege auf Seiten
Hitlerdeutschlands Verantwortung trägt, der es
nicht entgehen kann. Und dass bei der endgültigen
Regelung unvermeidlich sein eigener Beitrag zu
seiner Befreiung berücksichtigt werden wird.
wird die einzusetzende Staats-
regierung ohne Verzug die Mass-
regeln ergreifen, um jeden ihr
möglichen Beitrag zu seiner Be-
freiung zu leisten sieht sich
jedoch genötigt, festzustellen
dass dieser Beitrag ange-
sichts der Entkräftung
unseres Bolkes und Ent-
güterung unseres Landes
zu ihrem Bedauern nur be-
scheiden sein kann."
Literatur
- Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes [Hg.]: Gedenken und Mahnen in Wien 1934-1945. Gedenkstätten zu Widerstand und Verfolgung, Exil, Befreiung. Eine Dokumentation. Wien: Deuticke 1998, S. 121