Standesamt Wien-Mariahilf (1939-1940)
Standesamt Wien-Mariahilf. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Für die Bezirke Mariahilf und Neubau war ab 1. Jänner 1939 das Standesamt 2 Wien-Mariahilf zuständig, das am 1. Juli 1940 mit dem Standesamt 1 Wien-Innere Stadt (zuständig für die Bezirke Innere Stadt und Josefstadt) zum Standesamt 1/2 Wien-Innere Stadt-Mariahilf zusammengeschlossen wurde.
Das Standesamt Wien-Mariahilf war zuständig für den 6. Bezirk und 7. Bezirk.
1940 Überleitung in:
Standesamt 1/2 Wien-Innere Stadt-Mariahilf