Standesamt Wien-Innere Stadt (1939-2019)
Standesamt Wien-Innere Stadt. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Für die Bezirke Innere Stadt und Josefstadt war ab 1. Jänner 1939 das Standesamt 1 Wien-Innere Stadt zuständig, das am 1. Juli 1940 mit dem Standesamt 2 Wien-Mariahilf (zuständig für die Bezirke Mariahilf und Neubau) zum Standesamt 1/2 Wien-Innere Stadt-Mariahilf zusammengeschlossen wurde. Per 1. Jänner 1972 wurde die Bezeichnung auf Standesamt Wien-Innere Stadt geändert. Dem Standesamt Wien-Innere Stadt wurde per 1. Jänner 1973 das Standesamt Wien-Alsergrund angeschlossen.
Das Standesamt Wien-Innere Stadt war bis 25. November 2019 zuständig für den 1. Bezirk, 6. Bezirk, 7. Bezirk, 8. Bezirk und 9. Bezirk, sowie Nachbeurkundungen.
Mit 25. November 2019 wurde das Standesamt Wien-Innere Stadt geschlossen und seine Aufgaben an das neu geschaffene Standesamt Wien-Zentrum übertragen, das am 2. Dezember 2019 eröffnet wurde und nunmehr für die Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 zuständig ist.
2019 Überleitung in:
Standesamt Wien-Zentrum