Standesamt Wien-Neulerchenfeld (1939-1941)
Standesamt Wien-Neulerchenfeld. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Neulerchenfeld wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. September 1941 dem Standesamt Wien-Ottakring angegliedert.
Das Standesamt Wien-Neulerchenfeld war zuständig für das zum 16. Bezirk gehörende Neulerchenfeld.
1941 Überleitung in:
Standesamt Wien-Ottakring