Wanderbücher

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Die so genannten "Wanderbücher" ersetzten durch ein Patent von Februar 1827 die so genannten "Kundschaften", Zeugnisse von Handwerkergesellen, die das Konskriptionsamt überprüfen musste. Wanderbücher trugen ein magistratisches Siegel; da diese von Gesellen, die oftmals finanziell beschränkt waren, bezahlt werden mussten, bemühte sich der Magistrat jedoch um eine verbilligte Herstellung. Die Wanderbücher lagen beim Konskriptionsamt auf, welches hierzu zusätzlich die Ausfertigungs- und Stempelgebühren einbrachte. Eine Arbeitszeitbestätigung des Handwerkers und die Reisebewilligungserteilung mussten jedoch im Namen des Magistrats und nicht des Konskriptionsamtes erfolgen. Wurde eine Reisebewilligung ausgestellt, konnte das Wanderbuch den Pass ersetzen.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 92 f.