Konskriptionsamt
Inhalt: |
Unter Maria Theresia wurde 1754 die erste ordentliche Volkszählung durchgeführt, die zu einem Verzeichnis aller bewohnten Häuser auch die darin wohnenden Personen erfasste. Mit Patent vom 27. März 1771 wurden die österreichischen Länder in Werbsbezirke eingeteilt, die alle militärdiensttauglichen Männer erfassen sollten.
1781 wurde das Konskriptionswesen weiter präzisiert, indem in der jährlichen Konskriptionsrevision die genaue Erfassung des Bevölkerungsstandes angeordnet wurde. Daneben wurden auch umfassende Grundsätze für die Anstellung und Entlassung der Mannschaft festgesetzt.
Konskriptionsamt 1786
1786 wurde für das politisch-administrative Konskriptionswesen für Wien ein eigenes Amt (Konskriptions-, Kundschafts- und Corroborationsamt) geschaffen, dem ein Konskriptionskommissär vorstand, und den drei Amtsschreiber und ein Amtsdiener unterstützten. 1789 wurde das Konskritpionsamt reguliert und die Beamten erhielten ein festes Einkommen. Das fixierte Personal bestand nun aus einem Kommissär – der erste hierbei ist Joseph Grosbauer, einem Summaristen, vier Amtsschreibern (ab 1808 Konskriptionsoffiziere), sechs Akzessisten und einem Amtsdiener.
1804 und 1808 erfuhr die Amtsführung aufgrund der veröffentlichten Konskriptionspatente einige Veränderungen (Konskriptionsbögen).
Nach Auflösung der Stadthauptmannschaft 1819 wurde das Konskriptionswesen dem Magistrat übertragen, das Konskriptionsamt somit ein magistratisches Amt. Zugleich wurden ihm auch das Rekrutierungs-, Vorspann- und Einquartierungswesen übertragen.
1847 wurden das Konskriptionsamt und das Totenbeschreibamt zusammengelegt. Dienstbesetzung und Aufsicht fielen nach der Magistratsreform 1891 dem Departement XVI zu, 1902 der Magistratsabteilung XVI.
Die Totenbeschau (nicht jedoch die Führung der Totenbeschauprotokolle) fiel 1902 an die Magistratsabteilung X. Das Konskriptionsamt setzte 1902 die Aufgaben des bisherigen Departement XVI sowie einschlägige Agenden der Magistratischen Bezirksämter fort.
Tätigkeitsbereich
Die Tätigkeitsbereiche des Konskriptionsamtes waren 1808 in eigentliche und zugeteilte Geschäfte unterteilt. Zu den Aufgaben des Konskriptionsamtes zählten unter anderem die Führung der Gemeindematrik, der Sturmrolle und der Stellungsliste sowie damit zusammenhängende Agenden wie die Abstellung und Nachhauseweisung fremder Stellungspflichtiger, die Verständigung über Ansuchen um Abstellung, die Eruierung fremder Stellungspflichtiger, die Ausfolgung von Straferkenntnissen in Stellungsangelegenheiten, die Behandlung von Gesuchen, Landsturmangelegenheiten, die Ausfolgung beziehungsweise Ausfertigung von Heimatscheinen und Arbeitsbüchern, Korrespondenz bezüglich der Ausfertigung von Reisepässen, Passanweisungen, Reisebewilligungen und Legitimationskarten, die Führung des Häuserkatasters, die Ausscheidung Einheimischer aus der Gemeindematrik.
Außerdem musste das Konskriptionsamt die sogenannten „Kundschaften“, Zeugnisse von Handwerkergesellen, überprüfen; durch ein Patent vom Februar 1827 wurden diese durch sogenannte „Wanderbücher“ ersetzt. Darüber hinaus bestanden Abteilungen für Vorspannwesen, Einquartierungs- und Militärtaxangelegenheiten sowie Beerdigungswesen.
Die Organisation und Dienstaufsicht über das Konskriptionsamt führte die Magistratsabteilung XVI. Nach der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920 wurde das Amt der Nachfolgeabteilung Magistratsabteilung 50 unterstellt. Die Geschäftsaufzählung blieb im Wesentlichen unverändert.
Mit 4. Dezember 1922 wurde das Konskriptionsamt aufgelöst.[1] Seine Agenden fielen größtenteils an die Magistratsabteilung 50, lediglich Invalidenangelegenheiten und das Totenbeschreibamt gingen an die neugeschaffene Magistratsabteilung 13a.
Siehe auch
Magistratsabteilung 50
Magistratsabteilung 13a
Städtische Ämter
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 165-166
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Disseration Universität Wien 1977, S. 87-98
- Rudolf Till, Geschichte der Wiener Stadtverwaltung. Wien 1957, S. 35.
Einzelnachweise
- ↑ Erlass vom 4. Dezember 1922 (MD 7327/22); Normalienblatt des Wiener Magistrats 1922, Nr. 26.