Albertinische Hausordnung
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Daten zum Eintrag
Albertinische Hausordnung.
Albrecht II. (1298-1358, Herzog von Österreich und Steiermark 1330-1358) verfügte 1355, dass nach seinem Tod die österreichischen Länder von seinen vier Söhnen (Rudolf IV., Friedrich III., Albrecht III. und Herzog Leopold III.) gemeinsam regiert werden sollten. Die adeligen Landherren beschworen diese Entscheidung, doch wurde ihr in der Praxis nicht Rechnung getragen, da Rudolf IV. (wohl beraten von seinem Kanzler Johann von Platzheim) gewillt war, die Regierung allein zu übernehmen; er ersetzte die Albertinische Hausordnung durch die Rudolfinische Hausordnung (1364).