Rudolfinische Hausordnung
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Daten zum Eintrag
Rudolfinische Hausordnung, eine von Rudolf IV. am 18 . November 1364 mit seinen Brüdern Albrecht III. und Leopold III. getroffene Vereinbarung, in der die Unteilbarkeit der habsburgischen Länder und das Erbvorrecht des Ältesten festgelegt wurden. Nach Rudolfs Tod (1365) regierten Albrecht und Leopold zunächst gemeinsam, doch kam es am 25. September 1379 zwischen ihnen zum Neuberger Vertrag, der eine Teilung der habsburgischen Territorien vorsah; damit kam es auch zu einer Teilung der Dynastie in die Albertinische Linie und die Leopoldinische Linie.
Siehe auch: Albertinische Hausordnung