Geschichte
Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Döbling nahm am 1. Jänner 1894 seine Tätigkeiten auf (RGBI 154/93) und war in der Gatterburggasse 10-12, ehemals Theresiengasse, einquartiert. Die Errichtung des Gerichts steht dabei im zeitlichen Zusammenhang mit der Erweiterung der Stadtgrenzen. Am 14. Oktober 1925 wurden die Bezirksgerichte Währing und Döbling miteinander vereinigt, wobei die Bezeichnung Bezirksgericht Döbling bestehen blieb (JABl Nr. 32). Auch die Adresse blieb weiterhin unverändert. Im Jahre 1938 erfolgte die Auflassung des Gefangenenhauses. Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Am 1. Jänner 1940 wurden die Zuständigkeit für Strafsachen an das Amtsgericht Wien (ehemals Innere Stadt) abgegeben (DJ 1899/39). Es liegen Berichte aus dem Jahr 1945 vor, in dem es heißt, dass das Gebäude stark beschädigt sei. Am 1. Mai 1956 kam im Zuge der Sprengeländerung, die die Stadtgrenzen anpasste, das Gebiet des Kuchelauer Hafens in den Sprengel des Bezirksgericht Döblings (B 77). Am 1. Jänner 1991 wurde es zum „Vollgericht“, inklusive allen Straf- und Exekutionssachen gemacht (B 260/90). Am 2./4. Jänner 1991 wurde es in die Obersteinergasse 336 übersiedelt.
Zuständigkeiten
- 1. Jänner 1894: Aktivierung; Zuständigkeit für Teile des 19. Bezirk
- 14. Oktober 1925: Vereinigung der Bezirksgerichte Währing und Döbling
- 1938: Auflassung des Gefangenenhauses
- 1. Jänner 1940: Überlassung der Strafsachen an das Amtsgericht Wien
- 1. Mai 1956: Gebietszunahme im Sprengel mit Hafen Kuchelau
- 1. Jänner 1991: Bezirksgericht zum „Vollgericht“ ernannt.
- Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.
Gebäude
Es wurde damals die Erlaubnis gegeben für das Bezirksgericht Döbling einen Neubau zu errichten. Die bereits bestehenden Gebäude in der damaligen Theresiengasse 10-12 wurden dafür abgerissen. Die Bauarbeiten für die Errichtung begannen am 7. November 1892. Das Gefangenenhaus wurde am 23. November 1938 aufgelassen und stattdessen jenes des Amtsgerichts Fünfhaus verwendet. Laut Berichten zufolge war das Gebäude 1945 stark bombenbeschädigt gewesen. 1991 kam das Bezirksgericht in ein anderes Gebäude in der Obersteinergass 336.
Quellen
Literatur
- Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
- Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)