Bogner und Pfeilschnitzer
Bogner und Pfeilschnitzer, waren in Wien in der Steindlgasse ansässig welche ursprünglich "pheilsniczern", "philserstraze" und "Pheilsnitzerstraze" genannt wurde.
Die Bogner und Pfeilschnitzer versorgten die Heere der Babenberger, Habsburger und Ritter mit Waffen. Sie verfertigten die Bögen und die Armbrüste zum Pfeilschießen. Für ihre Arbeit verwendeten die Pfeilschnitzer Bären- und Dachshäute, mit denen die Pfeile an der entgegengesetzten Seite der eisernen Pfeilspitzen befiedert wurden, um den Pfeilspitzen ein Gegengewicht zu bieten.
In dem sogenannten Bognerbrief von 1438 wurde festgesetzt, dass man, um Meister zu werden, die Einwilligung der anderen Meister des Handwerkskein benötigte. Um Meister zu werden musste man ein Jahr in der Bognergasse mit einem Lehrjungen ohne Gesellen sesshaft sein. In diesem Probejahr mussten zwei Armbrüste verfertigen und den Meistern vorlegen werden: eine mit einem "geritterten" (geschnitzten) Wappen, die andere mit schlechterem Schießzeug. Wenn diese gut waren, konnte der neue Meister Einlagegeld zahlen und vollständiges Mitglied werden. Man durfte einander nicht die Arbeitsleute entziehen. Wenn man Holz auf Armbrüste auflag, musste eine Strafe in Höhe von einem Talent in die herzogliche Kammer bezahlt werden.
Die Bogner und Pfeilschnitzer mussten auf der Ringmauer der Stadt Waffendienst leisten. Ursprünglich war es auch ihre Aufgabe, die Tore der Stadt zu schützen. Herzog Rudolf IV. hob diese Verordnung 1561 auf und verordnete, dass alle Bürger Wiens den Waffendienst in und vor der Stadt zu leisten hatten.
Als Bogen, Armbrust und Pfeile durch Gewehre ersetz und verdrängt wurden, verschwanden die Pfeilschnitzer und wurden durch die Büchsenschiffter ersetzt, welche mit den Bognern in einer gemeinsamen Zunft vereint blieben.
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 1, 2. Teil. Wien ²1951 (Manuskript im WStLA), S. 341-342
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 2, 2. Teil. Wien ²1952 (Manuskript im WStLA), S. 315 f.