Depositen- und Pupillaramt

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1744
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  39422
GNDGemeindsame Normdatei
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Letzte Änderung am 9.03.2023 durch WIEN1.lanm08tau

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Das Despositenamt fand erstmals in den frühesten Oberkammeramtsrechnungen des 15. und 16. Jahrhunderts unter "Empfang und Ausgabe von dem Totengüteramt" Erwähnung. Hierbei sind die Wertsachen von Stadtoberkämmerern neben übrigen Einnahmen und Abgaben verzeichnet worden. Seinen tatsächlich Ursprung hat das Depositenamt in einem Dekret von Juli 1774, aufgrund dessen sich der Magistrat für die Schaffung des Amtes entschied. Beim neu gegründeten Depositenamt wurden nun die Depositen möglichst gewinnbringend angelegt. Im Rahmen der Magistratsreform von 1783 hatte man diesem Amt zusätzlich die Geschäfte der nun aufgelösten Pupillenraitkammer übertragen, worauf es die Bezeichnung Depositen- und Pupillaramt (hier weiterhin kurz Depositenamt) erhielt. Die Beträge sind verwahrt worden, während die Verrechnung weiterhin in der Zuständigkeit der Buchhaltung lag. Zur Einbringung der Depositentaxen wurde das Taxamt geschaffen.

Das Amt gliederte sich in ein Hauptdepositenamt, dessen Direktorium aus dem Direktor und zwei Kontrolloren, und weiters aus sechs Rechnungsoffiziale, zwei Akzessisten und einen Amtsdiener bestand, in ein Kriminaldepositenamt und ein Depositenamt für schwere Polieziübertretungen; unter anderem stand Anton Josef Hörl an der Amtsspitze. Diese Personalanordnung änderte sich bis 1848 nicht wesentlich.; 1831 wurde das magistratische Depositenamt gänzlich dem Zivilsenat untergeordnet.

Die 1841 veröffentlichte Instruktion für das Hauptdepositenamt zeigte eine genaue Auflistung der einzelnen Geschäftsbereiche des Hauptdepositenamtes:

  1. Empfangnahme von durch Parteien oder Gerichtspersonen erlegter Gegenstände: die Objekte wurden in bestimmte Erlagsprotokolle verzeichnet; Erlagsgesuche (mit fortlaufender Depositennummer) musste dreifach ausgefertigt und mit genauem Eingabedatum versehen werden
  2. Aufbewahrung: alle hinterlegten Objekte wurden alphabetisch geordnet in eiserne Depositenschränke gelegt, welche dreifach abgesperrt waren; Schlüssel haben nur die drei Oberbeamten besessen
  3. Verbuchung: zur geschäftlichen Evidenzhaltung wurden mehrere Amtsbücher, wie Parteienrechnungs-, Haupt-, Obligationsbuch, Kassajournal, Interessenbehebungs- und Vormerkungsprotokoll et cetera geführt. Die Verbuchung der Parteienrechnung war Aufgabe des Rechnungsoffizials
  4. Aushändigung der Depositen: entweder vom Zivilsenat oder ökonomischen Senat verordnet; zivilgerichtliche Aushändigungen betrafen: a) einfache Fonds- oder Privatobligationen, Bargeld oder Wertsachen, b) mit vorläufigen Um- und Abschreibungen verbundene Gegenstände, c) Gegenstände hinsichtlich Ein- oder Verkauf oder Untersuchung von Obligationen. Bei bloßen Depositenaushändigungen an Parteien, verzeichnet der Rechnungsoffizial die betreffenden Objekte mit Zeitangabe und Protokollnummer im Parteienrechnungsbuch (‚Parthie‘). Die Aushändigung der Depositen durfte nur an die betreffenden Parteien selbst erfolgen
  5. Vorschreibung der Vormerkungen und Zuteilungsakten: alle Vormerkungs- und Pfändungsbewilligungen und Eigentumsübertragungen gelangten an das Hauptdepositenamt und wurden nach Eintragung in das Geschäftsprotokoll den verantwortlichen Rechnungsoffizialen zugeteilt; diese verzeichneten die Inhalte der Verordnungen im Parteienbuch und leiteten diese an den Revidenten zur Revision weiter
  6. Ausfertigung der Depositenextrakte und die Abschriften erlegter Urkunden: Depositenextrakte wurden grundsätzlich unter Verschluss gehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen und einem bestimmten Geschäftsgang und mit Siegel und Unterschrift des Direktors versehen, durften Depositenextrakte aber an Parteien weitergegeben werden
  7. Rechnungslegung: die aufkommenden Eingänge und Ausgaben wurden über das Hauptjournal (das aus einer Abteilung für Empfang und einer für Ausgabe bestand) mit der städtischen Buchhaltung verrechnet. Die Hauptjournal-Verrechnung obliegt dem zweiten Kontrollor; wöchentlich fand zwischen Haupt- und Kassajournal eine Kontrolle statt, deren Ergebnis der Buchhaltung mitzuteilen gewesen ist
  8. Besorgung der Amtsregistratur: alle Akten, die an das Hauptdepositenamt kamen, wurden in Faszikeln mit alphabetischem Namensregister aufbewahrt. Der Registerindex bestand aus den vier Rubriken: Name des Gegenstandes, Geschäftsinhalt, magistratische Geschäftsnummer, Registraturnummer des Aktenstückes

Das Kriminaldepositenwesen war grundsätzlich dem Depositendirektor und in Gerichtsbarkeitssachen dem Kriminalsenat unterstellt, und wurde von einem Kontrollor des Depositenamtes überprüft. Die Depositen des Kriminalsenast wurden so lange verwahrt bis das Verfahren betreffenden Sache abgeschlossen war. Danach wurden die Depositen vom Depositeur dem Hauptdepositenamt übergeben. Im Depositenwesen für schwere Polizeiübertretungen wurde in sehr ähnlicher Weise verfahren.


Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 70-79