Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt (1., Schellinggasse 13)
Nach dem Abbruch der Wasserkunstbastei 1862-1863 entstand an deren Stelle die Schellinggasse. Und etwa dort, wo sich einst ein Teil des Ingenieursquartiers befand, erfolgte 1883-1885 ein Neubau von Dominik Avanzo und Paul Lange für die Staats-Gewerbeschule, die sich mit Teilen in der Annagasse 3 und im Gußhaus (4., Ecke Gußhausstraße, Favoritenstraße) befand.
1914 wurde das Schulhaus als "Vereins-Reserve-Spital Nr. 2 des Patriotischen Hilfsvereins vom Roten Kreuze Niederösterreich" eingerichtet. Dazu musste die Schule zunächst in die Eugenstraße 81 (heute Pernerstorfergasse) im 10. Bezirk übersiedelt werden. Am 28. September 1914 stattete Kaiser Franz Joseph I. dem Reservespital einen Besuch ab.
1918 kehrte die Schule nach Behebung der ärgsten Kriegsschäden wieder in die Schellinggasse zurück.
Unmittelbar nach dem "Anschluss" bezog das Oberkommando der 8. Armee kurzfristig das Gebäude. In weiterer Folge wurde der Schulunterricht, nachdem alle jüdischen Lehrer und Schüler entfernt wurden, eingeschränkt fortgesetzt.
Nach dem Krieg wurden hier Ergänzungskurse für die Schüler, die durch den Kriegsdienst ihr Studium unterbrechen mussten, angeboten. 1963 wurde die Schule in "Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien 1" umbenannt. Ab 2000 kam es zur Verlegung der Schule an den neuen Standort in Ottakring. Das Gebäude steht seit dem leer und wird von der Bundesimmobiliengesellschaft BIG verwaltet.
Kriegerdenkmäler
- Gedenktafel "Gewidmet den im Weltkrieg 1914-1918 gebliebenen Angehörigen der Schule" (Bronzeskulptur, umgeben von den Namen der Toten).
- Gedenktafel "Zum ehrenden Andenken unseren Toten des Zweiten Weltkriegs" (Einfache Marmortafel mit oben angeführtem Text).
Beide Gedenktafeln befinden sich in der Eingangshalle der ehemaligen Schule links an der Wand.
Literatur
- Rolf M. Urrisk-Obertyński: Wien - 2000 Jahre Garnisonsstadt. Band 3: Innere Stadt. Graz: Weishaupt-Verlag 2012, S. 283