Hofmarschall
Als Leiter des Hofmarschallamtes, dessen Wurzeln in den mittelalterlichen Haus- oder Hofämtern liegen, oblagen dem Hofmarschall die Aufsicht über Haushaltung und Baulichkeiten am fürstlichen Hof sowie über das Hofgesinde, über welches er auch die Gerichtsbarkeit ausübte. Ferner hatte er die Leitung über das Quartierwesen auf Reisen und in der fürstlichen Residenz inne. Er fungierte im Unterschied zum Hofmeister nicht als Vorsteher des fürstlichen Hofstaates.
Auf Reichsebene richtete Ferdinand I. mit der Hofordnung von 1527 das Obersthofmarschallamt ein, welches gemeinsam mit den drei anderen obersten Hofämtern (Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Oberststallmeister) bis zum Ende der Monarchie 1918 Bestand haben sollte. Der Obersthofmarschall hatte den Vorsitz des Hofrates inne.[1]
Literatur
- Rudi Palla: Verschwundene Arbeit. Ein Thesaurus der untergegangenen Berufe. Reprint der limitierten Bleisatzausgabe. Frankfurt am Main: Eichborn 1994 (Die andere Bibliothek, 115), S. 136 (Hofmarschälle), 209 (Marschälle)
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 53 f.
Einzelnachweise
- ↑ Bertrand Michael Buchmann: Hof - Regierung - Stadtverwaltung. Wien als Sitz der österreichischen Zentralverwaltung von den Anfängen bis zum Untergang der Monarchie. Wien / München: Verlag für Geschichte und Politik / Oldenbourg 2002 (Österreich-Archiv / Schriftenreihe des Instituts für Österreichkunde), S. 33.