Intimation
Intimationen oder Intimate (lat. intimatio, Bekanntmachung) nannte man Mitteilungen, Weisungen oder Weiterleitung der Verfügung einer höheren Behörde an eine untere Stelle mit der Vorschrift, diese Entschließung untergeordneten Stellen unverändert und ohne jede weitere Erklärung "zu intimieren". Auf diesem Wege wurden unterstehenden Behörden auch Gesetzestexte angezeigt.[1]
Heute wird der Begriff eher für die Klassifizierung gleichrangiger behördlicher Kommunikation, wie der Weiterleitung einer Entscheidung, verwendet. Für Mitteilungen im hierarchischen Gefälle wurde von Michael Hochedlinger die Bezeichnung eines "'vermittelnden' Dekrets einer Oberbehörde" etabliert (beispielsweise von der Landesregierung, -kammer). Daneben war es auch möglich, dass das Dekret direkt von der entsprechenden Behörde ausging (beispielsweise vom Hofkriegsrat, dem Bürgermeister der Stadt Wien). In beiden Fällen wurden die Schreiben auch zeitgenössisch als Intimat oder Intimation bezeichnet. Die Weisungen sind allgemein im objektiven Stil und sogenannten "Dekretstil", also sehr schlicht und ohne viel Aufwand, formuliert.[2]
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Sammlungen, Patente
Literatur
- Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften)
- Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820
Referenzen
- ↑ Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820, S. 57
- ↑ Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 201-202, 215