Johann Grubmüller

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Daten zur Person
PersonennameName der Person im Format Nachname, Vorname Grubmüller, Johann
Abweichende NamensformAlternative Formen des Namens wie z.B. Pseudonyme oder Mädchennamen im Format Nachname, Vorname
TitelAkademische Titel (abgekürzt), Amtstitel, Adelstitel
Geschlecht männlich
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  56317
GNDGemeindsame Normdatei
Wikidata
GeburtsdatumDatum der Geburt 11. Mai 1890
GeburtsortOrt der Geburt Jarmirn (Böhmen)
SterbedatumSterbedatum 5. April 1962
SterbeortSterbeort Wien
BerufBeruf Maurer, Politiker
ParteizugehörigkeitAngabe der Partei (bei PolitikerInnen) Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
EreignisEreignis, mit dem die Person in Verbindung gebracht wird Zweiter Weltkrieg
Nachlass/Vorlass
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Gedenktage-NG
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Letzte Änderung am 19.09.2024 durch WIEN1.lanm09fri
BestattungsdatumDatum der Bestattung 
FriedhofFriedhof, auf dem eine Person begraben wurde
Grabstelle

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Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

  • Ortsgruppenleiter der NSDAP (02.1937)
  • Mitglied der NSDAP (ab Mai 1933) , (Nr. 6,335.277) (01.05.1938)
  • Ortsgruppenleiter der NSDAP (Kreis IV) (05.1939)
  • Ratsherr (NS-Zeit) (11.05.1939 bis 31.08.1944)

Johann Grubmüller, * 11. Mai 1890 Jarmirn (Böhmen), ✝︎ 5. April 1962 Wien, Maurer, Politiker.

Biografie

Johann Grubmüller wurde am 11. Mai 1890 in Jarmirn in Böhmen geboren. Er war verheiratet. Zunächst dem römisch-katholisch Glauben zugewandt, trat er nach 1938 aus der Kirche aus und galt dann laut nationalsozialistischer Diktion als "gottgläubig". Er nahm am Ersten Weltkrieg teil. Vor 1938 war er als Maurer und Hausbesorger (Privathaus) tätig, danach war er Wehrmachtsangestellter.

Wegen seiner illegalen Betätigung bei der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wurde Grubmüller verhaftet, jedoch im Februar 1938 amnestiert.

Vom 11. Mai 1939 bis zum 31. August 1944 war er Ratsherr.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war er ab dem 28. August 1946 interniert und wurde vom Volksgericht Wien am 27. Februar 1948 aufgrund der Paragrafen 10 und 11 Verbotsgesetz sowie 4, 6 und 7 Kriegsverbrechergesetz (KVG) zu vier Jahre schweren Kerker und Vermögensverfall verurteilt. Laut Registrierung galt er als belastet (Vöcklamarkt/Oberösterreich).

Siehe auch: Ratsherren (NS-Zeit) (mit Auflistung aller Ratsherren)

Quellen

Literatur

  • Maren Seliger: Scheinparlamentarismus im Führerstaat. "Gemeindevertretung" im Austrofaschismus und Nationalsozialismus. Funktionen und politische Profile Wiener Räte und Ratsherren 1934–1945 im Vergleich. Wien [u.a.]: Lit-Verlag 2010, S. 829

Weblinks