Kammerschauspieler(in), Ehrentitel, der an Burgtheaterschauspieler(innen) verliehen wird. Dir. Franz Herterich machte am 3. April 1925 anlässlich des 150. Bestandsjubiläums des Burgtheaters (am 8. April 1926) den Vorschlag, einen Ersatz für den Titel „Hofschauspieler(in)" zu schaffen, fand damit zwar zunächst kein Gehör, doch wurde dann am 13. Februar 1926 der Titel „Österreichischer Kammerschauspieler" mit Entschluss von Bundespräsident Michael Hainisch als Berufstitel geschaffen und erstmals an Maria Mayen, Maria Mayer, Raoul Aslan und Willy Thaller verliehen.
Mit Entschluss des Bundespräsidenten vom 22. Juli 1971 (Berufstitelgesetz) wurde der Berufstitel Kammerschauspieler(in) geschaffen. Die Richtlinien (13. Juli 1971) sehen die Verleihung an Schauspieler(innen) vor, die an einem der Pflege der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstituts von internationalen Ansehen mindestens zehn Jahre tätig sind. In der Praxis bleiben die Verleihungen auf die Bundestheater beschränkt, doch behielt sich der Bundesminister für Unterricht und Kunst (damals Fred Sinowatz) am 18. September 1979 für die Zukunft das Recht vor, in Einzelfällen auch Anträge für Schauspieler(innen) zu stellen, die keinem Bundestheater angehören; als erste Schauspielerin einer anderen Bühne erhielt den Titel Kammerschauspielerin Vilma Degischer.
Literatur
- Fred Hennings: Heimat Burgtheater 2. Wien [u.a.]: Herold 1973, S. 41 ff.