Pupillenraitkammer
In der Pupillenraitkammer wurden in der Frühen Neuzeit Verlassenschaftsabhandlungen abgewickelt. Erbenloses Güter wurden von ihr für die Stadt eingezogen. Zudem hatte sie die Oberaufsicht über die Vermögen welches von Vormündern für Waisen verwaltet wurde. Die Überprüfung der Todfallregister erfolgte wöchentlich. Nach Kenntnis eines Todesfalls erfolgte die Sperre des Vermögens und die Inventur durch eigens bestellte Kommissäre. Die Kammer hatte die Verwaltungshoheit über Bürger, Inwohner und nicht exemte Fremde.
Im Jahr 1526 bestand die Pupillenraitkammer aus vier Pupillenraithandlern, die aus dem äußeren Rat gewählt wurden. In einer Instruktion für die Kammer von 1550 wurden die einzelnen Positionen und deren jeweilige Aufgaben unter den vier Raitbeamten aufgeteilt und näher definiert: Demnach setzte sich die Pupillenraitkammer zu dieser Zeit aus einem Präsidenten, zwei Beisitzern sowie einem Buchhalter und Registrator in Personalunion zusammen. Weitere Instruktionen stammen aus den Jahren 1558, 1614, 1659, 1715 und 1738. Im Zug der Magistratsreform von 1783 übernahm das Depositen- und Pupillaramt die Aufgaben der Kammer.
Siehe auch Pupillen.
Literatur
- Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 68 f.