Tazamt

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1829
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  23372
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Frühe Neuzeit, Langes 19. Jahrhundert
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Letzte Änderung am 7.07.2021 durch WIEN1.lanm08pil

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Ursprünglich wurde der Taz, ebenso wie das Ungeld, vom landesfürstlichen Hubhaus eingehoben. Die Beamten, die diese Einnahmen verwalteten, unterstanden dem niederösterreichischen Vizedomamt. Erst durch die Verpachtung dieser Abgaben an die Stadt Wien war die Möglichkeit der Schaffung eines städtischen Taz- und Ungeldamts gegeben.

Das Personal des Ungeldamts bestand aus einem Ungeldhandler, Gegenschreiber und den Ungeltern. Ungeldhandler und Gegenschreiber führten separat Bücher über ihre Einnahmen und Ausgaben und hatten dem Oberkammeramt über die eingegangenen Geldbeträge schriftlich Bericht zu erstatten. Außer dem Taz und Ungeld stand dem Ungeldamt auch die Einhebung des 1707 geschaffenen Musikimpost zu, der ab 1749 unter die Zuständigkeit des Magistrats fiel und seither vom vereinigten Taz- und Musikimpostamt eingehoben wurde. Die Einhebung des Tazes geschah bis 1783 durch monatliche Abfindung mit jeder einzelnen Partei.

Ab diesem Jahr wurde die Einhebungsart dahingehend geändert, dass mit den Innungen über die zu entrichtende jährliche Tazsumme verhandelt, die Aufteilung aber der Innung selbst überlassen wurde. 1784 trat eine neue Taz- und Ungeldbestimmung in Kraft: Wegen der zahlreichen Neuerungen im Schankgewerbe beschloss man, dass für die veränderlichen Schenken (Wanderschenken) das Hansgrafenamt (Hansgraf) zuständig sein sollte, während die Einhebung des Tazes für sogenannte beständige Wirtshäuser der Stadt Wien vorbehalten blieb. Die Hofentschlüsse vom 29. April 1791 gestattete dem Magistrat, den Taz wieder von den einzelnen Parteien nach allen vier Klassen des Schanks einzuheben: erstens vom Wirt in der Stadt, zweitens vom Wirt in der Vorstadt, drittens von den Kellerschenken und viertens von den Wanderschenken (Abzugschenken). Mit der Ersetzung von Taz und Ungeld durch die Verzehrungssteuer 1829 scheint das Taz- und Musikimpostamt nicht mehr im Ämterschematismus auf.

Literatur

  • Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. In: Studien aus dem Archiv der Stadt Wien 1/2 (1929), S. 101
  • Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 73 f.
  • Josefine Salzmann: Die Ämter der Stadt Wien 1526-1740. Diss. Univ. Wien. Wien 1932, S. 129 ff.
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 136 (Täzer)
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien 1783-1848 in verwaltunggeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 130 ff.
  • Rudolf Till: Geschichte der Wiener Stadtverwaltung in den letzten 200 Jahren. 1957, S. 13