Verzehrungssteuer
(auch Verzehrsteuer).
Die 1829 geschaffene indirekte Konsumsteuer (insbesonders auch auf Lebensmittel) wurde an der "Linie" (Linienwall, der damit von einer fortifikatorischen zu einer fiskalischen Grenze umfunktioniert wurde) bei den Linienämtern eingehoben. Da sich durch die Verzehrungssteuer die Lebenshaltungskosten in den innerhalb des Linienwalls gelegenen Vorstädten verteuerten, hatte die Verzehrungssteuer auch sozialräumliche Auswirkungen (Ansiedlung der ärmeren Bevölkerungsschichten außerhalb des Linienwalls, wo dank niedriger Grundstückspreise Massenzinshäuser mit Substandardwohnungen und entsprechend billigen Mieten entstanden, sich aber infolge der Zusammenballung von Arbeitskräften auch die Industriestandorte vermehrten [beispielsweise Favoriten, Meidling, Ottakring, Hernals ]).
Die Verzehrungssteuer bildete ein wesentliches Erschwernis bei den Verhandlungen über die Eingemeindung der Vororte (1890/1892), da sie auch in diesen die Lebenshaltungskosten erhöhte (nach der Eingemeindung und der Einebnung des Linienwalls wurden die Linienämter an die neue Stadtgrenze verlegt). Die Verzehrsteuer ersetzte 1829 Taz und Ungeld, sodass das Taz- und Musikimpostamt ab diesem Jahr nicht mehr im Ämterschematismus aufscheint.
Quellen
Literatur
- Friedrich Hauer (Hg.): Die Versorgung Wiens 1829-1913. Neue Forschungsergebnisse auf Grundlage der Wiener Verzehrungssteuer (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 59), Innsbruck/Wien/Bozen: StudienVerlag 2014
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 132