Taz- und Musikimpostamt
Das Taz- und Musikimpostamt hatte die Aufgabe, bei Bällen, Schauspielen, Hochzeiten und Musikauftritten in Wirtshäusern die vorgeschriebene Steuer - den 1707 geschaffenen Musikimpost - einzutreiben. Das Amt entstand 1749, als der Musikimpost unter den Zuständigkeitsbereich des Magistrats kam und dadurch eine Vereinigung mit dem Tazamt vollzogen wurde.
Bis 1783 wurde die Taz monatlich von jeder Partei einzeln eingehoben, danach wurde mit den Innungen eine jährlich einzuhebende Tazsumme vereinbart, die diese selbst einhoben. 1784 wurde die Taz für Wanderschenken dem Handgrafenamt übergeben, während die Stadt Wien weiterhin für die Einhebung der Taz in den Wirtshäusern zuständig war.
Obwohl der Magistrat immer mehr Tazrechte erkauft hatte, sanken die Einnahmen beständig, worauf man ihn durch ein Regierungsdekret 1808 dazu aufforderte, die Einnahmen zu steigern. Weiters wurde zur Ausführung einer besseren Kontrolle der Einnahmen angeordnet, dass jede und jeder, die und der eine den Bestimmungen unterliegende Veranstaltung machen wollte, diesen Umstand der Polizeidirektion melden musste. Diese wies Interessenten durch eine magistratische Bollete zur Musikimpostbezahlung an.
Das Personal des Taz- und Musikimpostamts bestand um 1805 aus einem Einnehmer, zwei Kollektanten, einem Journalisten, zwei Praktikanten und fünf Übergehern. Im Jahr 1829 ersetzte die Verzehrungssteuer Taz und Ungeld, sodass das Amt ab diesem Jahr nicht mehr im Ämterschematismus aufscheint.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 130-132