Albertinum

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Stadtrechtsprivileg Albrechts I., Albertinum I
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von 12. Februar 1296 JL
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 24. Juli 1340 JL
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Mittelalter, Stadtverfassung, Quellen zu Wien
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 28.03.2024 durch WIEN1.lanm08trj
BildnameName des Bildes AlbertinumI.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Stadtrechtsprivileg Albrechts I., Albertinum I

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Stadtrechtsprivileg Albrechts II., Albertinum II

Albertinum I

Als Herzog Albrecht I., ab 1283 alleiniger Landesfürst in Österreich, einen Aufstand der Wiener Patrizier niedergeschlagen hatte (Ausfertigung von Treubriefen 1288), vernichtete er das Wien von seinem Vater Rudolf I. 1278 verliehene Stadtrecht (Rudolfinum) und entzog damit Wien auch den Rang einer kaiserlichen (nicht reichsfreien!) Stadt. Den zweiten Teil des Rudolfinischen Stadtrechts ersetzte er am 12. Februar 1296 durch ein neues Stadtrecht, das so genannte „Albertinum I". Dieses älteste im Original erhaltene Wiener Stadtrecht ist zugleich das erste Wiener Stadtrecht in deutscher Sprache. Durch das „Albertinum I" wurde Wien wieder landesfürstliche Stadt. Es enthält Bestimmungen, nach denen der Stadtrichter vom Herzog ernannt wird und nach Ablauf seiner Amtszeit im Rat zu verbleiben habe, die Ratsmitglieder vom Herzog bestätigt werden müssen und nur hausbesitzende Bürger ratsfähig sind.

Albertinum II

Mit dem Stadtrecht Albrechts II. von 24. Juli 1340 („Albertinum II"), das den ersten Teil des Rudolfinischen Stadtrechts novellierte, den Albrecht I. wegen seines für den Landesfürsten unbedenklichen Inhalts zunächst unverändert belassen hatte, war die Kodifizierung des mittelalterlichen Stadtrechts abgeschlossen. Konkret erfuhren Erbrechts- und Handwerksbestimmungen Erweiterungen. Spätere Stadtrechtsbestätigungen (1364, 1396, 1412, 1443, 1453) brachten keine grundlegenden Neuformulierungen.

Siehe auch: Stadtverfassung

Quelle

Literatur

  • Rudolf Geyer: Die mittelalterlich Stadtrechte Wiens. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Wien/München: Oldenbourg / Wien/Graz/Köln: Böhlau / Innsbruck: Wagner 58 (1950), S. 589 ff.
  • Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 26 (1971), S. 262f.
  • Archivalien aus acht Jahrhunderten. Ausstellung des Archivs der Stadt Wien. Dez. 1964 - Febr. 1965. Wien: Eigenverlag der Museen der Stadt Wien 1965 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 15), S. 14 ff.