Bauplan
Baupläne sind zentraler Teil der Bauunterlagen, die im Rahmen des Bauverfahrens bei der Baubehörde einzureichen sind. Es handelt sich hierbei um technische Zeichnungen, die ein Bauvorhaben dokumentieren sollen.
Arten von Bauplänen
Die Darstellung von Bauwerken in Bauplänen kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Typisch ist die Verwendung von Grundrissen, Aufrissen, Schnitten oder Details.
Bei Grundrissen handelt es sich um einen horizontalen Schnitt mit Blickrichtung von oben nach unten. Der Schnitt wird dabei in der Regel in Brusthöhe gedacht, um auch Tür- und Fensteröffnungen sowie Treppen darstellen zu können. Grundrisse bilden gewöhnlich auch die Anordnung, Lage und Größe von Räumen in einem Gebäude ab, was Hinweise auf die Datierung eines Grundrissplans liefern kann.
Bei Aufrissen oder Ansichten wird das abgebildete Bauwerk aus der horizontalen Ebene heraus betrachtet, so als würde der Betrachter direkt vor dem Gebäude stehen. Aufrisspläne zeigen meist die Straßenseite eines Gebäudes, bei freistehenden Bauwerken sind zusätzliche Aufrisse der anderen Hausseiten möglich. Sie erlauben oft je nach Detailgrad aufgrund kunsthistorischer Merkmale eine ungefähre Datierung des Bauplans.
Durch die maßstabsgetreue Darstellung von Grundrissen und Aufrissen ist eine präzise räumliche Beschreibung eines Bauwerks möglich. Im Gegensatz zu Skizzen haben diese Pläne damit den Anspruch, den angestrebten Endzustand des Gebäudes genau wiederzugeben.
Durch Schnitte oder Risse werden verdeckte innenliegende Konturen, Materialien und Strukturen eines Gebäudes dargestellt. Je nach Schnittebene wird zwischen Längsschnitt und Querschnitt unterschieden. Schnitte erklären den vertikalen Aufbau der Innenräume und kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn komplexe Elemente wie etwa eine Treppe abgebildet werden sollen.
Durch Detailzeichnungen können gewisse technische oder architektonische Feinheiten hervorgehoben werden. Wie auch bei der Ansicht spielen hier ästhetische Aspekte eine wichtige Rolle. Typische Beispiele sind etwa die Darstellung von Zierelementen aus Stuck rund um Fenster- oder Eingangsbereiche an der Hausfassade.
Selten finden sich auch Geländeschnitte. Diese sind vor allem dort relevant, wo der Baugrund besondere Anforderungen an die Bauarbeiten stellt, etwa bei abschüssigem Gelände. In diesen Fällen können Schnitte des Gebäudes durch ergänzende Details wie etwa die Situation von Pfeilern oder Fundamenten im Bodengrund angereichert werden, um den Aufbau dieser stabilisierenden Strukturen zu erläutern.
Frühe Wiener Baupläne
Für St. Stephan sind bereits aus dem 15. Jahrhundert Baupläne überliefert. Die frühesten dieser Pläne werden in die Zeit kurz nach 1400 datiert. Sie stammen wohl vom Dombaumeister Peter von Prachatitz.[1]
Zu den ältesten in Wien erhaltenen Beispielen für Profanbauten zählen Laurenz Spenning zugeschriebene Pläne, die sehr wahrscheinlich für einen Umbau des (Alte) Rathauses angefertigt wurden und vor 1456 datiert werden können.[2] Ein um 1562 entstandener Grundriss (Projekt der Erbauung eines zusätzlichen, dritten Stockwerks) für die das vom Hof angekauften Gußman-Hauses ist der zeitlich nächstältere Bauplan eines Wiener Profanbauwerks.[3] Hier erfolgte die Überlieferung auf Seiten des Bauherrn.
Zu privaten Häusern in Wien sind seit 1704 Baupläne, die im Rahmen des Ansuchens um Baubewilligung beim Unterkammeramt eingereicht wurden, belegt.[4] Diese frühen Baukonsenspläne bilden die früheste systematische Überlieferung von Bauplänen für Wien.
Normierung
Im 19. Jahrhundert ist eine Normierung der Vorgänge beim Einreichen von Bauvorhaben zu beobachten, im Zuge deren die Anforderungen an den Bauplan genau festgehalten wurden. So hat der Bauplan in der Bauordnung von 1859 mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist zum einen die Situation des Baues nach allen Seiten samt aller vorhandenen alten oder benachbarten Gebäude, sofern diese anstoßend sind. Zum anderen sind der Grundriss und Durchschnitt aller Stockwerke samt Keller und Dachboden darzustellen. Auch die Fassade des Gebäudes ist ersichtlich zu machen.[5]
Die Gestaltung von Bauplänen wird seit 1930 in der Bauplanverordnung geregelt. Diese umfasst neben Angaben zur farblichen Gestaltung auch Richtlinien für Maßstab, Format und Material.[6]
Laut der Bauplanverordnung von 2021 haben Baupläne aus dauerhaft haltbaren Materialien zu bestehen und im Format A4 (210 mm x 297 mm) eingereicht oder nach diesen Abmessungen gefaltet zu sein. Elektronische Baupläne sind als PDF-Datei einzureichen. Der Maßstab von Lageplänen hat 1:200 oder 1:500 zu betragen, für Grundrisse, Schnitte und Ansichten ist der Maßstab 1:100 zu wählen. Notwendige Sonderzeichnungen sind jedoch auch in einem anderen Maßstab möglich. Eine Farbkodierung ermöglicht die Unterscheidung von neu zu errichtenden Baulichkeiten (rot), von bestehenden Baulichkeiten (grau) oder von abzutragenden Baulichkeiten (gelb).[7]
Einzelnachweise
- ↑ Der Dombau von St. Stephan. Die Originalpläne aus dem Mittelalter (= 370. Sonderausstellung des Wien Museums). Wien: Wien Museum 2011
- ↑ Walther Brauneis: Die baugeschichtliche Entwicklung des Alten Rathauses im Spätmittelalter. In: Das Alte Rathaus. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1972 (= Wiener Geschichtsblätter, Sonderheft 1), S. 461 ff.
- ↑ Österreichisches Staatsarchiv, Finanz- und Hofkammerarchiv: SUS KS, Rb-352: Hier 1567 datiert. Das Gebäude ist später im Reichskanzleitrakt der Hofburg aufgegangen. Vgl.: Die Wiener Hofburg 1521-1705. Baugeschichte, Funktion und Etablierung als Kaiserresidenz. Wien: ÖAW 2014, S. 321 f.
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, Unterkammeramt; Bauamt, A33 - Alte Baukonsense: Akten und Pläne
- ↑ Bauordnung für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Reichs-Gesetz-Blatt, Stück LII., Nr. 176 vom 23. September 1859
- ↑ Verordnung der Landesregierung vom 6. Mai 1930 über den Maßstab, die Ausfertigung und die Beschaffenheit der Baupläne, LGBl. für Wien Nr. 44/1930
- ↑ Verordnung der Landesregierung über Baupläne (Bauplanverordnung), LGBl. für Wien Nr. 07/2021