Bezirksgericht Ottakring

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Gericht
Datum vonDatum (oder Jahr) von 18. Juni 1877
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 20. September 1924
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  64352
GNDGemeindsame Normdatei
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Letzte Änderung am 24.07.2023 durch WIEN1.lanm08trj
  • 16., Friedmanngasse 28

Frühere Adressierung

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48° 12' 45.00" N, 16° 20' 3.22" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte

Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Ottakring nahm am 18. Juni 1877 seine Tätigkeiten auf (RGBI 24/76, 24/77) und war bis zu seiner Auflösung in der Friedmanngasse 28 (ehemals Quergasse 26) untergebracht. Der Grund für die Errichtung des Bezirksgerichts war der Wunsch das Bezirksgericht Hernals zu entlasten. Im Zuge dazu wurde der Sprengel geteilt und ein weiterer Teil ging an das Bezirksgericht Währing, welche ihre Einführung ebenfalls aus diesem Grund verdankte. Im Jahre 1897 wurden zusätzliche Räume hinzugemietet. Am 1. Jänner 1899 wurde die Zuständigkeit über Strafsachen an das Bezirksgericht Josefstadt/St. abgegeben (RGBI 235/98). Im Jahr 1907 erfolgte nochmals Zumietungen für das Bezirksgericht. Dieses bestanden aus drei zusätzlichen Wohnungen. Im Jahr 1919 gab es kurzzeitig Pläne die Bezirksgerichte Ottakring mit den Bezirksgerichten Rudolfsheim und Fünfhaus zu einem Gericht zu vereinigen, welche jedoch nicht umgesetzt wurden. Schließlich wurde es am 20. September 1924 mit dem Bezirksgericht Hernals vereinigt (B 334).

Zuständigkeiten

Vom 18. Juni 1877 bis 20. September 1924

  • 18. Juni 1877: Aktivierung; Zuständigkeit für den späteren 16. Bezirk
  • 1. Jänner 1899: Abgabe der Strafsachen an Bezirksgericht Josefstadt/St.
  • 20. September 1924: Vereinigung mit Bezirksgericht Hernals
  • Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.

Gebäude

Die Amtsräumlichkeiten für das Bezirksgericht in der Friedmanngasse 28 wurden im Jahre1897 durch Zumietung erweitert. Die Zumietungen aus dem Jahre 1907 bestanden aus drei zusätzlichen Wohnungen, welche aus jeweils zwei Räumen bestanden, im angrenzenden Haus in der Friedmannsgasse 28. Diese wurden mit den bereits bestehenden Räumlichkeiten verbunden.

Quellen

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)