Bierglocke
Bereits im Stadtrecht von 1340 (Albertinum II) wird eine "pyrgloken" erwähnt, mit der man das Zeichen zum Schließen der Schenken gab. Im 15. Jahrhundert sollte sich nach dem Ertönen der Bierglocke niemand mehr ohne Licht (siehe Straßenbeleuchtung) auf den Gassen zeigen (1459).
1546 wurde von Michael Doppler eine Bierglocke, die "Bieringerin", gegossen. Sie fand ihren Platz im nordseitigen Heidenturm von St. Stephan (dem linken gegen den Bischofshof hin, siehe auch Glocken zu St. Stephan). Sie gab (je nach Jahreszeit und politischen Verhältnissen zu wechselnder Stunde) das Schlusszeichen für den Bier- und Weinausschank in der Stadt und in den Vorstädten, weshalb sie im Volksmund sehr bald die "Gurgelabschneiderin" genannt wurde. Der Wiener Witz nannte dies auch "den nassen Zapfenstreich".
1772 wurde die Bierglocke von Franz Josef Scheichel umgegossen. Diese Glocke (Tonhöhe: as’ + 7) mit einem Gewicht von ca. 530 kg und einem Durchmesser von 99 cm befindet sich bis heute im nördlichen Heidenturm von St. Stephan. Als Einzelglocke verkündet sie heutzutage alljährlich das Ende für den Ausschank beim "Steffl-Kirtag" im Mai.
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Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, HA Urkunden, U3: 5 - Albertinum II
- Edition: Peter Csendes (Hg.): Die Rechtsquellen der Stadt Wien. Wien-Köln-Graz: Hermann Böhlaus Nachfolger 1986 (=Fontes rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, 3. Abteilung: Fontes iuris 9. Band) S. 123