Jesuitenschulen
Jesuitenschulen, gegründet durch die Jesuiten, die 1551 von König Ferdinand I. zur Festigung des katholischen Glaubens ins Land gerufen wurden. Die Jesuiten eröffneten am 4. März 1552 mit Zustimmung der Universität im Dominikanerkloster ein Gymnasium, in dem in lateinische Sprache unterrichtet wurde (anfangs drei 1554 jedoch bereits 120 Schüler). 1623 wurde das Jesuitengymnasium im Zuge der von Ferdinand II. veranlassten Fusion des Jesuitenkollegiums (Collegium academicum) mit der Universität in diese eingebunden (Akademisches Gymnasium); die Jesuiten veränderten bei dieser Gelegenheit (ab 1625) die Gebäude des ganzen Universitätsviertels (Jesuitengebäude, sub 5) und erbauten 1627-1631 die Jesuitenkirche (Universitätskirche). Unter Ferdinand II. besaßen die Jesuiten geradezu eine Monopolstellung für den gesamten höheren Unterricht in Österreich (Gymnasien und Universitäten mit Ausnahme der juridischen und medizinischen Fakultät); 1623 leiteten sie die Wiener Landschaftsschule. In Jesuitenschulen wurde kein Schulgeld eingehoben; der Unterricht wurde durch Spenden und durch Einnahmen aus den Besitzungen finanziert. Das Jesuitentheater bildete einen Teil des schulischen und religiösen Wirkens. 1713/1714 verfasste der Wiener Jesuit Molindes Lehrbücher zur Weltgeschichte für Gymnasien, 1725 erschien in Wien die erste deutsche Bearbeitung des in Jesuitenschulen allgemein verwendeten Lehrgangs der lateinischen Sprache von Alvarez, ab 1735 stand den lehrenden Ordensangehörigen das vom Jesuiten Franz Wagner für Österreich bearbeitete Methodenbuch zur Verfügung (das dem Lehrer detaillierte Anweisungen gab und den Lehrstoff aller sechs Schuljahre behandelte). Vorschriften hinsichtlich des Lehrbetriebs wurden durch die Gymnasialreform Maria Theresias erlassen (1747). Am 25. Juni 1752 kam es zu einer Verschärfung der früheren Erlässe (ausschließlich Verwendung von Patres mit gutem Latein und reiner deutscher Rechtschreibung). Gymnasien von mehr als vier Klassen wurden der Staatsaufsicht unterstellt; in Wien wurde die staatliche Aufsicht über die Gymnasien 1759 geregelt. Nach der Auflösung des Jesuitenordens (1773) unterhielten diese erst ab 1856 wieder Gymnasien in Österreich-Ungarn; Mitglieder des Ordens waren von der Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung entbunden.
Literatur
- Gustav Strakosch-Graßmann: Geschichte des Österreichischen Unterrichtswesens. Wien: Pichler 1905