Krauland-Prozess

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Vor dem Landesgericht
Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Skandal
Datum vonDatum (oder Jahr) von 20. Jänner 1954
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 6. Juli 1954
Thema
VeranstalterVeranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  44365
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Peter Krauland, 1945 bis heute, Alliierte Besatzung, 1945 bis 1955
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Letzte Änderung am 4.11.2024 durch WIEN1.lanm08uns
BildnameName des Bildes Krauland-Prozess.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Vor dem Landesgericht
Beteiligte Personen

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Die Anklage

Der sogenannte Krauland-Prozess fand vom 20. Jänner bis 6. Juli 1954 am Landesgericht für Strafsachen in Wien statt. Angeklagt waren der ehemalige Minister des 1945-1949 bestehenden „Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung“ Dr. Peter Krauland, Ministerialrat Dr. Leo Hintze, Ministerialsekretär Dr. Wilhelm Kalousek, Prokurist Dr. Ernst Schloissnigg, Regierungsrat Johann Müller und die bestellten öffentlichen Verwalter Wirtschaftstreuhänder Diplomkaufmann Oskar Pawlitschek und Industriekaufmann Ernst Möbius. Die Anklage lautete auf Missbrauch der Amtsgewalt (§§ 101 und 102 der Strafgesetzordnung) im Zusammenhang mit der Verpachtung von Unternehmen, deren Verwaltung in die Kompetenz des Bundesministeriums fiel.

Ex-Minister Peter Krauland versucht nach seinem Freispruch im Gerichtsgebäude sein Gesicht zu verdecken. Neben ihm ein uniformierter Sicherheitsbeamter.

Der Prozess

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Causa „Guggenbacher Papier- und Zellstoffabriken“. Dieses Unternehmen befand sich vor dem „Anschluss“ im Besitz der Familie Ruhmann, wurde danach „arisiert“. Trotz Verurteilung des Ariseurs durch das Volksgericht und in erster Instanz stattgegebener Restitution wurde das Unternehmen Ende 1947 an eine ÖVP-nahe Firma zu sehr günstigen Bedingungen verpachtet, wobei die ÖVP im Gegenzug dafür eine „Parteispende“ erhielt. Nach dem Restitutionsbeschluss und der im Dezember 1950 erfolgten formellen Rückstellung verkauften die überlebenden Mitglieder der Familie Ruhmann unter Druck die Guggenbacher Fabriken an die Pächter. Weitere im Prozess verhandelte Fälle waren die Verpachtung des österreichischen Zweigwerkes der Stuttgarter Farbenfabrik „Kast & Ehinger“, jene der Akkumulatorenfabrik Dr. Jungfer in Feistritz in Kärnten, der „Ersten österreichischen Fahnenfabrik“ in Wien, zweier Fremdenverkehrsbetriebe in Pörtschach und des Konfektionshauses Dreisser & Co in Wien. Dabei handelte es sich um Unternehmen die als „deutsches Eigentum“ behandelt wurden und auf Basis eines Parteienabkommens zwischen ÖVP und SPÖ in den jeweiligen Einflussbereich der Parteien gelangen sollten.

Das Urteil

Das schließlich am 6. Juli 1954 ergangene Urteil endete mit einer Überraschung. Nach der Analyse des Richters hatte Ex-Minister Krauland „mit bedingtem bösem Vorsatz“ sein Amt missbraucht. Krauland wurde daher im Fall des Pachtgenehmigungsverfahrens der Guggenbacher Papierfabriken schuldig gesprochen, im Gegensatz zu seinem gesetzlichen Auftrag, die Interessen der ÖVP zum Nachteil der Republik Österreich und der Familie Ruhmann vertreten zu haben. Einer Verurteilung entging der Ex-Minister aber, weil er auf Basis eines Amnestiegesetzes aus dem Jahr 1950 (BGBl. 161/50), welches für im Zeitraum von Kriegsende bis Ende 1947 begangene Straftaten im Strafausmaß von unter fünf Jahren eine Amnestie erließ, begnadigt wurde. Nicht ungeschoren davon kamen jedoch einige Mitangeklagte. Dr. Kalousek wurde zu zweieinhalb Jahren (wegen Entgegennahme umfangreicher Bestechungsgelder), Dr. Schloissnigg zu zwanzig und Regierungsrat Müller zu fünfzehn Monaten schweren Kerkers verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. Der „Krauland-Prozess“ zog zudem einige Folgeprozesse mit sich, welche unter anderem für Schloissnigg und Müller zu weiteren Verurteilungen führten. Von fast größerer Bedeutung war die öffentliche Verurteilung des hinter der Aufteilung der Republik bestehenden Systems. Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von einer gesetzwidrigen Bevorzugungstendenz für einen kleinen parteipolitisch zusammengeschweißten Kreis.

Literatur