Ministerium

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Letzte Änderung am 31.03.2023 durch WIEN1.lanm08trj

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Ministerium (lateinisch Amt).
1) In der Babenbergerzeit leitende Funktion im Dienst des Landesfürsten (davon abgeleitet „Ministerialen", Hochadlige, die eine solche Funktion bekleideten).
2) Seit 1848 Bezeichnung für eine Zentralbehörde (unter Leitung eines Ministers). 1848/1849 gab es für die österreichische Hälfte der Monarchie und für das Königreich Ungarn gesonderte Reichsministerien, 1849-1867 Reichsministerien für die gesamte Monarchie und 1867-1918 neben drei kaiserlich und königlich (k.u.k.) Reichsministerien für die gesamte Monarchie (Äußeres, Finanzen, Kriegswesen) im österreichischen Teil kaiserlich-königlich (k.k.) Minister, in Ungarn königlicher (k) Minister für die übrigen Resorts
3) In der Republik gab es 1918-1920 eine von einem Staatskanzler geleitete, aus Staatsämtern bestehende Regierung, 1920-1938 eine von einem Bundeskanzler geleitete, aus Bundesministerien bestehenden Regierung. Die 1945 gebildete provisorische, von einem Staatskanzler geleitete und aus Staatssekretären bestehende Regierung, wurde im selben Jahr durch eine Bundesregierung ersetzt, die (geleitet von einem Bundeskanzler) aus Bundesministern bestand.
Die seit 1848 häufig wechselnden Bezeichnungen, Kompetenzen und Standorte der Ministerien können den Hof- und Staatsschematismen beziehungsweise Amtskalendern entnommen werden; die nachfolgenden Stichwörter beziehen sich auf wichtige Gebäude.