Staatskanzler
In der Habsburgermonarchie Titel des vom Kaiser berufenen Behördenleiters der Staatskanzlei. (Später wurden die Agenden vom k.k. Ministerpräsidenten wahrgenommen.)
Zu Beginn der Ersten Republik (1918 bis 1920) und der Zweiten Republik (1945) Funktionsbezeichnung des Regierungschefs, jeweils vor dem In-Kraft-Treten der verfassungsmäßigen Bezeichnung Bundeskanzler. Staatskanzler war bei beiden Republikgründungen Karl Renner. Die von ihm geführte Funktionsbezeichnung reflektiert, dass Renner eine weniger stark föderalisierte Staatsstruktur bevorzugt hätte.
In der Ersten Republik befand sich der Amtssitz des Staatskanzlers 1918 - 1920 im 1. Bezirk, Herrengasse 7, wo sich zuvor das k.k. Ministerratspräsidium befunden hatte. In der Zweiten Republik befand sich der Amtssitz im Bundeskanzleramt.
Amtsträger in der Monarchie
- 1742-1753 Corfiz Anton Graf Uhlfeld
- 1753-1792 Wenzel Anton Graf (ab 1764 Fürst) Kaunitz-Rietberg
- 1792-1793 Philipp Johann Graf Cobenzl
- 1793-1800 Johann Amadeus Franz Freiherr von Thugut
- 1800-1805 Johann Ludwig Graf Cobenzl
- 1805-1809 Johann Philipp Graf Stadion-Thannhausen
- 1809-1848 Clemens Wenzel Graf (ab 1813 Fürst) Metternich-Winneburg