Pillersdorfsche Verfassung
Am 25. April 1848 wurde in Folge der Märzrevolution die Pillersdorfsche Verfassung erlassen. Die von Innenminister Franz Freiherr von Pillersdorf ausgearbeitete und nach ihm benannte Konstitution, war die erste österreichische Verfassung, die auf dem Prinzip des Frühkonstitutionalismus beruhte.
Nach anfänglicher Euphorie wurden bald die Mängel der Pillersdorfschen Verfassung erkannt. Insbesondere die "radikal-demokratischen" Kräfte innerhalb der Revolutionsbewegung wie Studenten und Arbeiter ging sie nicht weit genug. Ein Zensuswahlrecht nach Steuerklassen beschränkt das Wahlrecht drastisch. Außerdem sollte neben dem Abgeordnetenhaus ein Herrenhaus bestehen, dessen Mitglieder vom Herrscher ernannt werden. Dem Monarchen kam ein absolutes Vetorecht zu. Die bäuerliche Grundentlastung wurde nicht angesprochen.
Die Enttäuschung über die Verfassung führte dazu, dass nun die „radikalen“ Demokraten den weiteren Kurs der Revolution bestimmten. Mit der so genannten "Sturmpetition" wurde am 15. Mai 1848 die Rücknahme der Ende April vorgelegten „oktroyierten Verfassung" erzwungen. Diese wurde am 16. Mai durch eine Verfassungsnovelle zum Provisorium erklärt. Siehe Mairevolution.