Stadtrechts- oder Weichbildbuch
Das Stadtrechts- oder Weichbildbuch ist eine um 1278/1296 entstandene Arbeit. Sie ist eine in 187 Artikeln gegliederte Sammlung von in Wien gültigen Bestimmungen und Gewohnheiten aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts, Strafrechts und Verwaltungsrechts. Die Zusammenstellung hat also keinen bindenden Gesetzescharakter wie etwa das Eisenbuch, sondern ist eine Sammlung von Informationen, die dem persönlichen Nutzen von privaten Personen dienen sollte. Die Sammlung ist in rund 25 Handschriften überliefert, von denen mehrere Exemplare in Wien verwahrt werden, unter anderem in der Österreichischen Nationalbibliothek (Codex 2802, 2988, 2973 und 4477), dem Österreichischen Staatsarchiv und dem Wiener Stadt- und Landesarchiv, andere in ausländischen Bibliotheken (beispielsweise München). Das Stadtrechtsbuch ist eine wertvolle Ergänzung der in den ältesten Stadtrechtsprivilegien und in anderen Quellen erhaltenen Bestimmungen (Stadtverfassung, Eisenbuch). Besonders interessant sind Hinweise auf Sonderrechte der Bewohner der Landstraße und Scheffstraße, von Altdonau (nachmals Weißgerbervorstadt) und Erdberg.
Die Handschrift des Wiener Stadt- und Landesarchivs
Das Exemplar des Stadtrechtsbuchs des Wiener Stadt- und Landesarchivs umfasst etwa 66 beidseitig auf Papier beschriebene Blätter, die in Pergament eingebunden sind. Die verwendete Sprache ist Deutsch, was für den privaten Charakter spricht. Von den verschiedenen Abschriften des Stadtrechtsbuchs galt dem Schriftgelehrten Heinrich Maria Schuster diese Handschrift als die vollständigste und systematischste, nachdem in den anderen Versionen diverse Artikel fehlen oder nicht dem Zusammenhang nach geordnet sind. Trotz der inoffiziellen Natur des Gebrauchs dieser Schrift finden sich kaum nachträgliche Eintragungen, was die bereits angewandte Sorgfalt hervorhebt. In den erläuterten Artikeln geht es um alltägliche Angelegenheiten wie etwa um Handel, Kauf und Verkauf von Gütern wie Häusern, Vieh, Wein, etc. Auch der Rechtsstatus verschiedener Personengruppen, zum Beispiel Ansässigen und Ortsfremden, und ihr (rechtlicher) Umgang miteinander wird geklärt. Sogar das Glücksspiel findet Erwähnung.
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, Handschriften, B 152 (um 1400)
- Österreichisches Staatsarchiv, HHStA, Handschriftensammlung, HS Weiß 1044 - Wiener Stadtrecht (1413)
Literatur
- Peter Csendes: Eine wiederentdeckte Handschrift des Wiener Stadtrechtsbuchs. In: Studien zur Wiener Stadtgeschichte. Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, Band 54 (1998), S. 19-28
- Heinrich Maria Schuster: Das Wiener Stadtrechts- oder Weichbildbuch. Wien: Verlag der G. J. Manz'schen Buchhandlung 1873