Vertragsabschluss für die Nutzung der Quelle Kaiserbrunn 1868

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Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Politisches Ereignis
Datum vonDatum (oder Jahr) von 6. März 1868
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 6. März 1868
Thema Wasserversorgung
VeranstalterVeranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt Nein
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  366807
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Erste Hochquellenleitung, Wasserversorgung
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Nachdem Kaiser Franz Joseph I. dem Gemeinderat die Schenkung der Quelle Kaiserbrunn am 1. Mai 1865 zugesagt hatte, wurden die Details der Überlassung nach dem Vorliegen der Detailpläne und dem Baubeschluss im Gemeinderat am 19. Juni 1866 vereinbart. Der Kaiserbrunnen befand sich im Besitz des Finanzärars, die Konditionen für die Überlassung wurden mit dem Finanzministerium ausgehandelt.

Der erste Vertragsentwurf des Finanzministeriums lag am 13. November 1867 vor und enthielt Konditionen, die vom Gemeinderat als unerfüllbar abgelehnt wurden. Unter anderem wurde die Ableitung der Pitten in den Wiener Neustädter Kanal sowie die Entwicklung eines Expropriations-Gesetzes gegen die Rechte von Wasserwerksbesitzern gefordert.

Der Einspruch, den der Gemeinderat an Kaiser Franz Joseph I. und alle Mitglieder des Ministerrates richtete, war erfolgreich und die Verhandlungen wurden auf Befehl des Kaisers wieder aufgenommen. Am 21. Februar 1868 legte der neue Finanzminister Rudolf Brestel (seit Dezember 1867 im Amt) einen neuen Vertragsentwurf vor. In diesem verzichtete das Finanzministerium auf die oben erwähnten Forderungen. Der Stadt Wien wurden Grundparzellen der Herrschaft Reichenau samt dem darauf befindlichen Kaiserbrunnen unentgeltlich übertragen. Außerdem verpflichtete sich das Finanzministerium, den Wald oberhalb der Quelle in einer Weise zu nutzen, durch die keine negative Einflüsse auf die Quelle entstanden. Die Schenkung war an eine Errichtung der Wasserleitung innerhalb der nächsten 30 Jahre geknüpft. Grundstücke für die Herstellung der Wasserleitung konnte die Stadt Wien käuflich erwerben, für die Ablöse und Instandsetzung betreffender ärarischer Gebäude musste die Gemeinde 100.000 Gulden bezahlen.

Der Vertrag wurde vom Gemeinderat am 6. März 1868 angenommen und kurz darauf unterzeichnet.

Siehe auch: Erste Hochquellenleitung (Zeitleiste), Schenkung der Quelle Kaiserbrunn, Quelle Kaiserbrunn

Quellen

Literatur

  • Rudolf Stadler: Die Wasserversorgung der Stadt Wien in ihrer Vergangenheit und Gegenwart. Denkschrift zur Eröffnung der Hochquellen-Wasserleitung im Jahre 1873. Wien: Gemeinderat 1873, S. 208 ff.