Bundesdenkmalamt

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1850
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  12324
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Hofburg
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 19.10.2023 durch WIEN1.lanm09fri
  • 1., Hofburg
  • K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale (1850, bis: 1873)
  • K.k. Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale (1873, bis: 1911)
  • K.k. Zentralkommission für Denkmalpflege (1911, bis: 1920)
  • Zentralstelle für Denkmalschutz (1934, bis: 1938)
  • Institut für Denkmalpflege (1938, bis: 1945)

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48° 12' 25.42" N, 16° 21' 57.25" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Bundesdenkmalamt (1., Hofburg, Säulenstiege). Die erste allgemeine Denkmalschutzbehörde in Österreich war die 1850 gegründete „K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale", die 1853 ihre Organisation erhielt, 1854 ihre Tätigkeit aufnahm und 1856 mit der Herausgabe eines Jahrbuchs und von Mitteilungen begann.

Nach dem „Ausgleich" 1867 beschränkte sich ihre Kompetenz auf den nichtungarischen Teil der Monarchie. 1873 wurde sie in „K.k. Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale" umbenannt und ihr Aufgabengebiet entsprechend erweitert. Seit der 1911 erfolgten Umgestaltung in eine „K.k. Zentralkommission für Denkmalpflege" waren anstelle der früheren ehrenamtlichen, von verschiedenen Dienststellen entsandten Mitglieder hauptberuflich Beamte tätig. Es fehlten jedoch noch immer gesetzliche Sanktionen gegen Zerstörung beziehungsweise Ausfuhr erhaltenswürdiger Bauten und Gegenstände. Erst 1918 wurde ein Ausfuhrverbot[1] erlassen, 1920 anstelle der Zentralkommission das Bundesdenkmalamt für die Republik Österreich geschaffen und 1923 das Denkmalschutzgesetz[2] beschlossen.

1934-1938 gab es nur eine „Zentralstelle für Denkmalschutz" im Bundesministerium für Unterricht, 1938-1945 ein „Institut für Denkmalpflege" mit geringen Kompetenzen. 1945 wurde das Bundesdenkmalamt wiedererrichtet und trug wesentlich zu dem Wiederaufbau bei. Unter den Präsidenten Otto Demus, Walter Frodl und Erwin Thalhammer wurden die Weichen für die Praxis der Denkmalpflege gestellt und der Denkmalbegriff erweitert. Es wurden nun auch weniger spektakuläre architektonische Zeugen der Sozial- oder Technikgeschichte berücksichtigt sowie auch die Denkmalqualität von Baugruppen erkannt, die 1978 erstmals als Ensemble Eingang in eine Gesetzesnovelle fanden. Des Weiteren wurde mit der Novelle 1999 (Bundesgesetzblatt I Nr. 170/1999[3]) das Ausfuhrverbotsgesetz in das Denkmalschutzgesetz integriert. Zugleich wurde der Denkmalbeirat als beratendes Gremium gesetzlich verankert und wird nun vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien bestellt[4].

Die heutigen Kernbereiche stellen Denkmalforschung, Restauriertechnologie und Denkmalpflege dar. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Bundesdenkmalamtes liegt insbesondere in der Baudenkmalpflege, die von den Landeskonservatoraten in den einzelnen Bundesländern wahrgenommen wird.

Literatur

  • Bundesdenkmalamt:Geschichte der Denkmalpflege in Österreich [Stand: 27.10.2017]
  • Walter Frodl: Die staatliche Denkmalpflege in Österreich. In: Denkmalpflege in Österreich 1945 - 1970. Wien: Selbstverlag des Bundesdenkmalamtes [1970], S. 9 ff.
  • Walter Frodl: Idee und Verwirklichung. Das Werden der staatlichen Denkmalpflege in Österreich. Wien [u.a.]: Böhlau 1988 (Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, 13)

Weblinks

Einzelnachweise