Hochwasserschutz

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Letzte Änderung am 20.03.2024 durch WIEN1.lanm08uns

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Hochwasserschutz (Donau).

Der 1787 errichtete Hubertusdamm gewährte keinen ausreichenden Hochwasserschutz. Nach vielen Überschwemmungen, die zuletzt 1830 und 1862 weite Teile des heutigen zweiten und dritten Bezirks in Mitleidenschaft gezogen hatten, wurde 1868 die Donauregulierung beschlossen, die einen sicheren Hochwasserschutz gewähren sollte, ihre Aufgabe aber trotz Anlegung des Inundationsgebiets nicht zufriedenstellend erfüllen konnte. Am 9. Dezember 1927 wurde neuerlich eine Donau-Hochwasserschutz-Konkurrenz ausgeschrieben. Eine endgültige Lösung für den Hochwasserschutz konnte erst durch die Errichtung eines zweiten Donaubetts, der "Neuen Donau" (Donau, Donauinsel), gefunden werden.

Hochwasserschutz und Kanalisation

Ein umfassender Hochwasserschutz ist auch für das reibungslose Funktionieren der Kanalisation ausschlaggebend. Zahlreiche technische und bauliche Maßnahmen zielten und zielen darauf ab, auch bei Hochwasser einen geregelten Abfluss des Abwassers sicherzustellen. Dazu zählen zum Beispiel die Pumpwerke im Gebiet links des Donauufers. So wurde im Jahr 1960 der Hochwasserschutzdamm am linken Donauufer an vier Stellen von Sammelkanälen durchbrochen. An diesen Stellen mussten im Falle von Hochwasser Pumpwerke für den ungehinderten Abfluss des Kanalwassers sorgen. Das im Jahre 1937 fertiggestellte Pumpwerk Floridsdorf an der Floridsdorfer Hauptstraße, Ecke Fännergasse, das Abwasserpumpwerk Kaisermühlen, das Abwasserpumpwerk Stadlau und das Pumpwerk "Am Schierlinggrund" sind hier zu nennen.

Literatur