Mautwesen
Als Maut bezeichnete man eine Gebühr, die für die Ein- und Ausfuhr von Waren und für die Benützung bestimmter Verkehrswege eingehoben wurde. Die von den Waren erhobene Maut ist die älteste uns bekannte Einnahme der Stadt. In Wien gab es vom 13. bis zum 18. Jahrhundert mehrere Mauttarife mit besonderen Bezeichnungen, wobei man zwischen Einheimischen und Fremden sowie zwischen Ein- und Ausfuhr unterschied; die Mauten waren auch nach Art, Menge und Wert der Waren sowie nach der Beschaffenheit des Transportmittels gestaffelt. Die Einhebungsstandorte waren unterschiedlich. Die ältesten Mautordnungen der Stadt reichen in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zurück. Tarife sind beispielsweise in der Handschrift cvp 352 der Österreichischen Nationalbibliothek und im Eisenbuch verzeichnet.
Burgmaut
Die Burgmaut war hauptsächlich bei Einfuhren zu entrichten; sie wurde bei den Stadttoren eingehoben, weshalb sie zeitweise auch Tormaut genannt wurde und einen besonderen Tarif, die Ross- oder Pferdemaut, umfasste; das Erträgnis floss der Stadtgemeinde zu. Bereits König Rudolf von Habsburg bestätigte im Stadtrecht von 1278 die Rechte der Stadt an der Burgmaut, die in die Babenbergerzeit zurückgingen.
Wagenmaut
Die Hauptmaut (auch Pfund- oder Wagenmaut) war überwiegend für Ausfuhren zu entrichten; sie wurde anfangs im (alten) Rathaus, 1529-1672 jedoch im Waaghaus eingehoben; das Erträgnis floss überwiegend der Stadt, zum geringeren Teil dem Landesfürsten zu.
Pflastermaut
Die Pflastermaut (gegliedert in Fleischzoll, Getreidezoll und inneren Zoll) wurde auf den Marktplätzen in und vor der Stadt sowie auf dem Ochsengries vor dem Stubentor eingehoben; das Erträgnis wurde anfangs zwischen Stadt und Landesfürst geteilt, ab 1620 (endgültig ab 1707) kam es zur Gänze der Stadt zugute (die daraus die Straßenpflasterung finanzierte).
Wassermaut
Die Wassermaut, eine Abgabe für die auf Donauschiffen transportierten ein- und ausgehenden Waren, die beim Roten Turm eingehoben wurde; das Erträgnis gehörte dem Landesfürsten. Auf der 1439 fertiggestellten großen oder langen Donaubrücke die durch einen Tabor (Brückenkopf) geschützt war, hob man die Bruckmaut (Brückenmaut) ein (auch Tabormaut genannt); ihr Erträgnis war primär für die Instandhaltung der Brücke zu verwenden, den Überschuss teilten sich Stadt und Landesfürst. 1453 schenkte der Landesfürst der Stadt die Maut am Urfahr (an der Donauüberfuhr) zu Stadlau; die Erträgnisse wurden zur Finanzierung der Vorstadtbefestigung verwendet.
Siehe auch: Hauptmautgebäude, Hauptzollamt, Mauthaus Am Tabor, Mauthäuser, Maut- und Waaghaus, Mautverweser, Verzehrungssteuer.
Quellen
- Eisenbuch
- Handschrift cvp 352 der Österreichischen Nationalbibliothek: Burgmaut fol. 68v-69r, Wagenmaut fol. 69r
Literatur
- Karl Schalk: Zur Finanzverwaltung Wiens am Ende des 14. Jahrhunderts. In: Blätter des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich 17 (1883), S. 1 ff.
- Karl Schalk: Zur Geschichte der älteren Wiener Maße im 15. und 16. Jahrhundert. In: Ebenda 20 (1886), S. 454 ff.
- Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2), S. 108 ff.
- Karl Fajkmajer: Handel, Verkehr und Münzwesen. In: Geschichte der Stadt Wien. Hg. vom Altertumsverein zu Wien. Wien: Holzhausen 1911, S. 524 f., besonders S. 570 ff.