Staatskonferenz
Die Geheime Staatskonferenz (auch Konferenzrat) war eine am 15. Februar 1814 von Kaiser Franz I. geschaffene Behörde, die dem Staatsrat übergeordnet war. Die Staatskonferenz hatte Angelegenheiten zu begutachten, die ihr wegen ihrer Wichtigkeit vom Kaiser zugewiesen wurden oder über die im Staatsrat unterschiedliche Meinungen bestanden; sie konnte auch bestimmte Regierungsgeschäfte im Namen des Kaisers besorgen.
Nach dem Tod Franz' I., 1835, gewann die Staatskonferenz wegen der Regierungsunfähigkeit seines Sohnes Ferdinand I. (reg. 1835 - 1848) an Bedeutung:
- Den Vorsitz führte ab 1836 Erzherzog Ludwig, Bruder von Franz I. und von diesem testamentarisch dazu berufen; sein Vertreter war
- Staatskanzler Metternich; weitere Mitglieder waren
- Erzherzog Franz Karl, Bruder Ferdinands I. und Vater von Kaiser Franz Joseph I., und
- Franz Anton Graf Kolowrat-Liebsteinsky.
Bei Bedarf konnte der Präsident Mitglieder des Staatsrats und die Vorsitzenden der Hofstellen beiziehen.
Die Tätigkeit der Staatskonferenz endete im Zuge der Märzrevolution am 17. März 1848, nachdem Metternich am 13. März 1848 zum Rücktritt bewogen worden war. Am 2. Dezember 1848 übernahm Franz Joseph I. die Regierung, nachdem sein Vater Franz Karl auf den Thron verzichtet hatte.
Literatur
- Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassung- und Verwaltungsgeschichte. In: Rechts- und Staatswissenschaften. 13 (1956), S. 328 ff.