Staatsrat

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Daten zur Organisation
Art der OrganisationArt der Organisation Behörde
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1760
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1938
Benannt nach
Prominente Personen
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  9167
GNDGemeindsame Normdatei
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RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 7.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri

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Staatsrat

1) Eine 1760 geschaffene Behörde für die gesamte Monarchie. Der Staatsrat hatte keine Exekutivgewalt, sondern bloß alle Angelegenheiten zu begutachten, die eine persönlichen Entscheidung des Monarchen erforderten. Er bestand aus drei „Ministern" aus dem Hochadel und drei „Staatsräten" aus dem niederen Adel und Gelehrtenstand, die ihre Gutachten der Reihe nach (nicht in einer gemeinsamen Sitzung) abgaben. Anhand derselben erstattete der Staatskanzler (Staatskanzlei, dem Monarchen Bericht. 1801 trat an die Stelle des Staatsrats ein Staats- und Konferenzministerium, das in drei Abteilungen (Auswärtiges, Kriegswesen, Inneres [unter dem jeweils zuständigen Minister]) gegliedert war. 1808 wurde der Staatsrat reaktiviert. 1848 übernahm seine Kompetenzen das Ministerium des Äußeren und des kaiserlichen Hauses.

2) Eine von der Provisorischen Nationalversammlung am 30. Oktober 1918 geschaffene Behörde, die die oberste Regierungs- und Vollzugsgewalt in der Republik Deutschösterreich ausübte. Der Staatsrat bestand aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung sowie aus 20 weiteren von der Versammlung gewählten Mitgliedern (mit je einem Ersatzmann), wählte aus seiner Mitte den Staatskanzler und bestellte die Staatsekretäre. Am 12. November 1918 übernahm er alle bisher vom Kaiser ausgeübten Rechte, am 19. Oktober 1918 wurde sein Wirkungskreis präzisiert. Aufgrund des Verfassungsgesestzes von 14. März 1919 trat an die Stelle des Staatsrats die Staatsregierung (seit 1. Oktober 1920 Bundesregierung.)

3) Ein mit Verordnung von 24. April 1934 (Ständestaat-Verfassung) geschaffenes Organ, dessen Mitglieder Staatsrat genannt wurden und das in Angelegenheiten von allgemeinen staatlichen Interesse Gutachten für die Bundesregierung zu erstellen hatte. Am 13. März 1938 wurde er durch die Nationalsozialisten aufgelöst.

Literatur

  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. In: Rechts- und Staatswissenschaften. 13 (1956)
  • Oskar Lehner: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Linz 1992

Weblinks